Gemeindevermögen

Gemeindevermögen
Rechnungen, Forderungszettel, Belege
Den Gulden rechne ich mit ca. 30 €; 60 Kreuzer waren 1 G
Taglohn Ludwig Schoner (Gleichauf) – Gräben, Brücken, Wege, Steine klopfen, Teichel- grubeSchoner, Martin Ehm (Geisinger) – Gräben machen Bürgermeister Bartle Hör (Schue Nazi) – Holz für Brücke vermessen Bannlinie ziehen zwischen Neudingen und Gutmadingen Prozeß gegen Fürstl. Herrschaft wegen Verdrittlung der drittelbaren Stockfelder bei 28 kindlicher ÜbergabeLehrer Joseph Huber – Entgelt 17 Bürger zahlen an Zehntgeld an die Gemeinde Johann Georg Münzer (Ochsenwirt) – Essen und Getränke bei Gemeindearbeiten und Amtsbesuchen Joseph Ehm, Schmied (Glunk) – Räder an Gemeindewagen beschlagen, Steinhammer 19 43stählen Vogt Baptist Vetter Liquidationsgeschäfte Johann Engesser (Kappenhans) – Renovations Kommissar mehrfach fahren Johann Huber, Messner (Gregori) – jährliches Gehalt auch für Schulstube Lorenz Schelling (Schäufele) – verschiedene Arbeiten (Brücken, Teichelgrube, Gräben) Martin Ehm (Geisinger) - Taglohnarbeiten (Wege, Gräben, Marten freilegen, Steinschla- gen Magnus Huber, Wagner (Pfarrhaus) – diverses Wagnerarbeiten Johann Georg Keller (Viit) – Lokaltermine wegen Fratz (Abweidung), Kommission usw. 1791
Hagelschaden schätzen
Schulbücher an Lehrer Johann Huber (Wiedmann) Schnittergeld an das Obervogteiamt Hüfingen Karten für Geometer kopieren Johann Geisinger (Marti) – Naturallohn 2 Klafter Holz Beschwerdeprozess wegen Kirchhofmauer – Bürgermeister Johann Huber (Gregori) Anton Hör (Wanger) – Fuhrlöhne (Weiden wegfahren, Viehhirten in Hondingen holen, Feuerspritze nach Hüfingen, Holz führen Gal us Wiedmann (Grofe) – Holz für Teichel und Latten in Aulfingen holen und beschla-gen, Brunnentrog fürs Pfaffental, eine Wand für Gusthütte, Stangen spalten, Holz für Brücke am Ritterstieg, 55 Teichel gebohrt, Johannes Hermle (Kaindl) – Maurerarbeiten Martin Ehm, Taglohnarbeiten – Wege und Gräben machen, Teichelgrube ausheben etc.
Anton Burger (alte Post) – Arbeiten am Waschhaus und als Feuerschätzer Johann Schelble Hüfingen, Feuerspritze reparieren Johann Huber (Gut), Taglohn und Nachtwächterlohn Joseph Huber, Meier – Holz abmessen und ausgeben, Teichel holen, Schafe geschätzt, Gemeindshaber säen, Wegbesichtigung im Hüttenespen, Schulprüfung, Weiden ausge-ben, Spesen für Dienstgänge nach Engen, Donaueschingen, Wolterdingen Andreas Happle (Reichlikarl) – Wucherrinder pflegen (Essig, Pulver, Salben, Salzgeld), Hagelschätzer, Gericht, usw.
Anton Seger (Sand Elis) – Dienstgänge aufs Jagdschloss, nach Ippingen und Donaue-schingen Ambros Schel ing (oberhalb Sales) – Taglohn, wegen Saugarten im Ritterstieg, Gemein-dehaber gesät, Steinlesen, in Rotlaube gehen zur Kartoffelernte Strafzettel wegen Vieh in fremden Feldern 1792
Georg Mintzer (Ochsenwirt) für Essen und Getränke
Josph Ehm (Glunk), Schmied für Materialien – Nägel, Türangel, Schindelnägel, Sprit-zenrad beschlagen, Klammern, Spritze säubern, 2 Pfund Schmer (Fett) usw.
Lorentz Schel ing ((Schäufele), Taglohnarbeiten und Gericht abhalten Martin Ehm, Ludwig Schoner, Johann Münzer – Gräben ausheben Jakob Birk, Jäger – Holz abmessen und ausgeben Johann Georg Müntzer – Taglohn, Botengänge nach Geisingen und Immendingen Johann Georg Keller (Viit) – Hagelschätzen, Gericht Martin Meyer (Kazcmarek) – Hebammengeld für Frau Urban Merk (Sales) – Bannwartsdienst, Nachtwächterdienst Pfarrer Laurenz Wilhelm für Freitagsfrühmessen und Kreuzgänge Balthasar Willmann (Moser,Vöckt) – Dienstgänge Baptist Vetter, Vogt (Roßkramer) für das Jahr 1791 – Dienstreisen nach Hüfingen we-gen Feuerspritze und Donaueschingen wegen Fischlachen und Kirchhofmauer, Schul-prüfung, Bürgerholz ausgeben, Eichen holen in Rotlauben, Lokaltermine, Bohlgasse machen, Graben ausstecken, Gemeindshagen auswiegen, Äcker der Taglöhner aus-messen, abholen und abgeben der Fasnachtshenne, Gericht halten, Papier und Tinte, Almosen Verpachtung von Liegenschaften und Allmenden
Die Gemeindefelder (1791) wurden auf 9 Jahre verpachtet. Die Beständer hatten den Bestands-schillinge (Pachtgeld) auf St. Nikolaustag zu bezahlen. Gezahlt werden musste in Geld oder Früch-ten. Bei Säumigkeit ging das Feld an die Gemeinde zurück. Bei Hagelschaden wurde der Wert ge-schätzt und vom Pachtgeld abgezogen.
1815 war im Pachtvertrag zusätzlich festgehalten, dass Pächter die Felder jenseits der Donau mit Hafer angesät erhielten. Im letzten Pachtjahr (9.) mussten sie dafür von jeder Jauchert 6 Viertel Sommerhafer zur neuen Aussaat abliefern. Im Brachösch hatten sie die Felder zu brachen zu fal-gen (2. mal pflügen) und in guten Zustand herzustellen. 1842 wurden Tagwerke versteigert.
Xaver Engeßer (Bauer) zwei Stangen zu Feuerleitern auf dem Randen holen
Lorenz Merk ½ Klafter Holz zu machen im Leipferdinger Hau
Xaver Engeßer 4 Klafter Schulholz nach Hause führen
Mathias Happle (Reichlikarl) Reiswellen à 100 Stück machen
Mathias Happle 2 Fuder Kalch nebst 200 Stück Ziegelsteine von Wolterdingen hierher führen
Joseph Huber Lehrer ein Kalchloch graben in des Lehrers Garten
Ignaz Huber (Pfarrhaus) 100 Stück Marksteine von Bräunlingen hierher führen
Karl Hermle (Kaindel) die Herstel ung des Oeschwegs auf dem Oberen Wasen
Xaver Engeßer Holz aus dem Leipferdinger Hau nach Hause führen
Heinerich Keller (Viit) 6 000 Stück Torfboschen für die Schule nach Hause führen
Heinerich Keller 8 Stück Forren aus den Birchen führen und wenn sie beschlagen sind dieselben
wieder in das äußere Öschel zu führen
Marx Meier (Marti) in der Birchen einen Graben öffnen
Pachtvertrag
zwischen der Gemeinde Gutmadingen und dem hiesigen Bürger Bernhard Hirt.
Hirt übergibt der Gemeinde ein Wohnzimmer in seinem Hause samt Küche in dem unteren Stock an dem Giebel gegen den Ortsbach unter folgenden Bedingungen §1 Hat die Gemeinde das benannte Zimmer zu einem Lokale zu Gemeinderatssitzungen und zur
Aufbewahrung sämtlicher Gemeindeschriften und Bücher zu benutzen für die Pachtsumme von 24 G alljährlich.
§2 Pachtgeber gibt das Zimmer auf unbestimmte Zeit ab und hat das Recht dieses Zimmer an
sich zu ziehen, wenn er seine Familienverhältnisse abändert oder wenn dieselbe sich durch andere Zufälle abändern so dass wenn er oder seine Ehefrau sich auf die Leibgeding begeben sol ten.
§3 In der Küche hat der Pachtgeber das Recht zum Kochen so wie die Gemeinde das Recht zum
§4 Sol te die Gemeinde über kurz oder lang ein Gemeindehaus bauen so kann dieselbe diesen
§5 Denjenigen Personen, welche die Verwaltung der Gemeinde zu führen haben, muss zu al en
Zeiten offner Eintritt in das Haus des Pachtgebers gestattet werden.
§6 Was auf immer für eine Art an dem benannten Zimmer verdorben werden sol te hat die Ge-
§7 Was zu diesem Zwecke für dieses Zimmer erforderlich ist hat die Gemeinde anzuschaffen.
Beurkundet
Der Gemeinderat: Brgmstr Scheufele, Huber, Heinemann
Bürgerausschuss: Happle, Hug, Martin, Meyer
Pachtgeber: Bernhard Hirt
1847
Das Bezirksamt hat festgestellt, dass der Witwe des Amtsdieners Johann Meier (Magdalena geb.
Merk) zwei Morgen Allmend zustehen. Da alle Gemeindefelder verpachtet waren, wurde bei den
Pächtern angefragt, ob sie auf ihr Pachtfeld bzw. ein Stück verzichten. Gemeldet haben sich Kon -
rad Heizmann, Joseph Trol und Jakob Schäufele. Letzterer, wenn ihm die Gemeinde den Rest am
Mühlespen (Gewann) zur Benutzung für die Dauer der Pachtjahre überlässt und er für den über
bleibenden Rest im Öschenthal als Pachtschil ing jährlich 1 G zu bezahlen hat. Bartolomä Scher -
zinger, wenn die Gemeinde für die Abtretung und Ansaatkosten 50 Gulden Entschädigung an ihn
ausbezahlt. Dagegen erhob die Gemeinde Klage und Scherzinger erhielt in einem Vergleich 16 G.
Zu Beginn des Jahres 1847 wurden die Allmende neu vergeben. Da 4 Bürger das 25. Lebensjahr
noch nicht erreicht hatten, erhielten sie kein Allmendfeld. Diese wurden dann verpachtet. Als Jo-
hann Huber, Melchior Huber und Jakob Burger bis Anfang 1848 das 25. Lebensjahr erreichten
glaubte die Gemeinde den Pächtern das Pachtfeld wieder zu entziehen, und an die drei als All-
mendfeld zu geben. Die betroffenen Pächter klagten dagegen. Wie geurteilt wurde ist leider nicht
zu erfahren.
In einem Pachtvertrag von 1857 wurde aber festgelegt, dass Pachtfelder wegen anstehendem All-
mendgenuss gebraucht werden und die Pächter sie zum Jahresende ohne Anspruch abzutreten
haben. Der Pacht ist auf Michaeli zu bezahlen. Die Säumigkeit war auf 2 Jahre verlängert.
Pachtvertrag von 1857
Nach dem mit dem 9ten Oktober 1957 der Pachtvertrag des Gartens hinter dem Wucherrindstal
(Hagestaal) abgelaufen war, wurde derselbe nunmehr auf drei weitere Jahre verpachtet. Diese
Verpachtung ist am 2ten d. M. durch die Schelle, im hiesigen Orte bekantgemacht worden
Pachtbedingungen
1. Die Pachtzeit dauert drei Jahre, vom 9ten Oktober 1860 bis dorthin 18632. Der Pächter hat den ersteigerten Garten während der Pachtzeit willkürlich zu benutzen3. Der Pächter hat wegen Hagel oder Überschwemmung keinen Nachlass am Pachtschilling an- 4. Jeder Pächter hat einen annehmbaren zahlungsfähigen erkannten Bürgen in der Eigenschaft 5. Der Pachtschilling ist jedes Jahr mit Martini u. zwar erstmals Martini 1861 an die Gemeinde 6. Die auf dem Garten haftenden Lasten und Abgaben zahlt die Gemeinde.
7. Wen der Pächter ½ Jahr mit Bezahlung des Pachtschillings im Rückstand bleibt, so ist der Gemeinderat berechtigt, den Pacht ohne Entschädigung aufzuheben. Der Pächter und des-sen Bürgen, sind für etwaigen Mindererlös haftbar, während sie auf einen Mehrerlös keinen Anspruch machen können. Unter vorstehenden Bedingungen wurde nun zur Steigerung geschritten wie folgt:1. Die Hälfte Garten hinter dem Wucherrindstall gegen Johann Ehm, werden aber dieser Hälfte drei Ruthen (um 20 qm), zur Baumschule vorbehalten.
Geschehen Gutmadingen den 25ten Febr 1861
Erscheint heute der hiesige Bürger und Leibgedinge Joseph Geisinger und sein Sohn Thomas Gei-
singer Schmiedmeister und Bürger dahier und tragen vor:
Ersterer übergibt dem Thomas Geisinger sein bestehenden Allmendgenussteil nebst Holz und Torf
gleich wie andere Bürger unter folgenden Bedingungen
1. Die Pachtzeit dauert solange Joseph Geisinger am Leben ist. Nach dessen Tod hört die Pacht-
zeit auf wie es al gemein bekannt ist, sollte aber eine neue Allmendverteilung bestimmt werden so hört ebenfalls die Vertragsbestimmung ohne Entschädigung auf.
2. Der Pächter hat die Allmendauflage mit 8 G 49 Kr nebst 50 Kr Steuerauflage u. Zehentzins wie
jeder andre Bürger zu übernehmen, sol te jedoch ungeachtet diese Umlage eine Abänderung erleiden, so richtet sich die Zahlung nach diesem Maßstabe gleich viel ob solche höher oder nieder gestel t wird.
3. Die Felder dürfen nicht öd liegen bleiben und müssen dem Stand angemessen angebaut wer-
4. Steinbrüche dürfen ohne besondere Erlaubnis nicht angelegt werden.
5. Der Verpächter verlangt als Pacht folgendes:
1. ½ Klafter Holz und 100 Reiswellen2. 4 000 Stück Torf und muss Pächter Thomas Geisinger dieselben ihm unentgeltlich vor das Haus führen lassen. Der Pächter Thomas Geisinger muss für das Holz und Reisung sowie 4 000 St. Boschen den Torfstecherlohn mit 4 G 12 Kr und den Holzmacherlohn bezahlen.
3. Auf dem Grundstück mit 1 Jauchert im Krähloch steht ein Birnbaum. Die Birnen behält der Verpächter Joseph Geisinger.
Geschehen Gutmandingen den 9ten Jänner 1861 (Originaltext)
In Gegenwart von Bürgermeister Huber und Ratschreiber Birk erscheint heute auf hiesigem Rath-
hause der hiesige Bürger Marx Scherzinger, und trägt vor: außer dem Freiteil mit 2 Klafter Holz
einen halben Morgen Ackerland und ein halber Morgen Wiesfeld, noch restierenden Bürgergenuss
schlage ich der Gemeinde anheim und zwar aus folgenden Gründen:
Im Jahre 1848-49 wurde das Gantverfahren (Insolvenz) gegen mich erwirkt, wo sodann mehrere
Gläubiger mit ihren Forderungen an mich, nicht vollständig bezahlt wurden, da ich aber wegen den
damals restierenden Forderungen durch erneute Klage vielleicht jeden Tag in Gefahr stehe, so
steht es bei mir in solcher Aussicht, den Mut zu verlieren, die Allmendfelder anzublühmen und das
auf dem Bürgergenuss ruhende Gabenholz aufzuarbeiten, wenn sodann das Erträgnis der All-
mendfelder, Holz, Torf usw. des fraglichen noch restierenden Bürgernutzens, von meinen frühen
Gläubiger mit Beschlag belegt, und zu Gunsten ihrer Forderungen verkauft wird. So kann mir diese
Sache gleichgültig sein, was die Gemeinde dahier mit dem Überrest meines Bürgernutzens anfan-
gen will, weil ich kein Vermögen besitze und folglich keines mehr erwerben kann, wenn jeder frühe-
re nicht befriedigte meiner Gläubiger wieder Klage gegen mich erwirken kann.
Beschluss
Geschehen Gutmandingen den 10ten Jänner 1861vor versammeltem GemeinderatAuf die im vorstehenden Protokoll enthaltene Angabe des Marx Scherzinger dahier, ergibt sich nach gepflogener Beratung folgender Beschluss: Es stehe wegen Mangel an Vermögen und noch schlimmer wegen Kreditlosigkeit nichts besseres in Aussicht, als denn, außer dem Freiteil mit 2 Klafter Holz einen halben Morgen Ackerland und einen halben Morgen Wiesfeld, noch restierende Bürgernutzen auf Rechnung der Gemeinde so-gleich zu verpachten, um vom Steigerungsschil ing die Gemeindeauflagen, welche auf fraglichem Bürgernutzen lasten, bestreiten zu können.
Solche Vorgänge waren in dieser Zeit fast an der Tagesordnung, weil viele Bürger hoch verschu l-det waren. Gläubiger waren zumeist die Herren Rothschild von Randegg. So wurde oftmals der All-mendgenuss von der Gemeinde versteigert, um so an Geld zu kommen.
Waschhaus
Im Jahre 1827 haben von 47 stimmberechtigten Bürgern 40 dafür gestimmt, dass es beim alten Waschhaus bleiben soll. Das alte Waschhaus (Glunks ehemalige Miste) war vom Amt abgespro-chen worden. Fidel Kel er, dem ärgsten Verfechter des alten Waschhauses wurde über die Ge-meinde aufgefordert, dass er längstens innerhalb 4 Wochen seinen Schweinestall von dem Ge-meindewaschhause wegschaffen solle. Man kann sich um einen Anwalt bemühen, jedoch nicht auf Kosten der Gemeinde, sondern nur auf Kosten derjenigen Bürger welche gegen den hohen Direk-torial Beschluß v. 30. v.M. zu klagen gesonnen sind. Nach den abgegebenen Gutachten von Kunstverständigen bei zweimaliger Beaugenscheinigungen ist es allerdings notwendig, das Ge-meindewaschhaus an einen freien Platz zu versetzen. Das Anerbieten des Fidel Keller auf eigene Kosten ein neues Waschhaus zu erbauen, und dabei einen Brunnen zu errichten, ist daher für die Gemeinde anzunehmen und demselben das alte Waschhaus auf den Abbruch zu überlassen.
Dem Vogtamt Gutmadingen wurde eröffnet in seiner Gemeinde dafür zu sorgen, dass in Bälde ein neuer Platz für ein neues Waschhaus ausgemittelt, und ein Bauriss über das neu zu erbauende Waschhaus von einem Sachverständigen gefertigt wird. Mitte der 30-er Jahre mussten die Gutma-dinger den Beschluß des Amtes akzeptieren, so dass das neue Waschhaus gebaut werden konn-te. Später wurde es zu einem Schlachthaus umfunktioniert.
Der Zehnte
Großzehnt: Korn (Veesen), Haaber, Sommer- und Winter Roggen, die Sommer- und
Winter Gerste, der Sommer- und Winter Weizen, Erbsen, Bohnen, Linsen, Wicken Kleinzehnt: Hanf, Flachs, die weiße und die gelbe Rübe, Erdäpfel, Heu, Oemd, Kabis
Obstzehnt: ging an den Pfarrer, aber nur vom Obst in den Gärten
Blut-Zehnter: von den Hühnern, Enten, Gänsen und Schweinen (nicht gekaufte); Bei un-
geraden Zahlen wird der Wert geschätzt. Bei Verkauf erhielt der Pfarrer den Zehnten des Kaufschillings f) Bienenwachs und geschätzt und Zehnter des Preises an den Pfarrer
Honigzehnter:
zehntfrei: Kohl, Kohlraben, Mangold, Zwiebeln, Knoblauch, Rettich, Salat, Petersili-
en, welsche Bohnen, sämtliche gewöhnlichen Krautgartengewächse.
Zehendfreiheit
1831 stellte die Gemeinde ein Gesuch auf Zehntfreiheit für die unaufgebrochenen Allmende und Weidgänge.
Von 452 Jauchert (ca. 150 ha) seien 1810 nur 128 J. (43 ha) umgebrochen gewesen, die der Zehntentrichtung unterlagen auf den Rest von 326 J. (ca. 107 ha) will die Gemeinde laut Verord -nung von 1812 die Zehentfreiheit auf 6 Jahre in Anspruch nehmen. Da aber 83 J. Gemeindegärten vor 1808 ebenso kultiviert waren, kann die Zehntfreiheit nur auf 222 J. (74 ha) beansprucht wer -den.
Zehntablösung
Anstatt den Zehnten abzugeben, wollen die Bürger laut Antrag von 1838 die Zehntpflich als Art Pacht ablösen. 1848 wurde die Ablösungssumme von der Zehntablösungskommission der Stan- desherrschaft Fürstenberg auf 34 348 G. (ca. 1,030 Mio €) festgelegt. diese Summe ergab sich aus den durchschnittlichen Zehntabgaben der letzten Jahre. Wenn die Gemeinde 1842 5% der Summe (1 717 G. – ca. 51 000 €) bezahlt, wird die Zehntgabe bereits für das Jahr 1842 eingestellt.
Es wurde 1842 ein Gutachten erstellt, das sich an den Preisen der Marktstätte Löffingen orientier -te. Mit den von ff. Standesherrschaft festgelegten Preisen für Veesen, Gerste, Roggen, Hafer und Bohnen ist man einverstanden. Bei Mischelfrucht ist das Malter statt mit 3 G. 11 Kr, mit 4 G 30 Kr. anzuschlagen. Für richtig wurden die Transportkosten mit 20 Kr. je Malter Körner angesehen. Bei 350 Ew. ist der Eigenverbrauch al erdings so groß, dass kaum etwas für den Markt übrig bleibt. Der Anschlag für Heu und Öhmd wurde nicht beanstandet. Der Lohn für die Zehntknechte ist mit 16 G. al erdings viel zu hoch. Der Zehntlohn mit 40 Kr. pro 10 Zentner wurde nicht beanstandet, ebenso der für Erdäpfel und Esparsette (Süßklee).
Da zwischen der Gemeinde und der fürstlichen Standesherrschaft keine Einigung zustande kam, kam es zum Gerichtsverfahren. Schon 1838 sah man eine Schätzung als notwendig an. Die beiden Parteien wurden sich über die zu ernennenden Schätzer aber nicht einig.
1845 wurde das Zehntkapital auf 44 848 G. gerichtlich festgesetzt, das zu ¼ von der Standesherr-schaft und zu ¾ von der Gemeinde zu tragen sei (33 636 G – ca. 1 Mio €).
1846 wurde die Gemeinde zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie den Zehnten unrechtmäßig einbe-hielt.
Das Zehentrecht erstreckt sich in den Allmenden auf al e vor 1830 umgebrochenen Felder. Der Rechtsstreit erstreckte sich bis 1851. Es wurde endgültig festgelegt, dass die Gemeinde an die FF. Standesherrschaft 29 000 G (ca. 870 T. €) und an die Kirche 3 500 G (ca. 105 T. €) zu bezah-len habe. Das Kapital war mit 5% zu verzinsen. Der Staat übernimmt 1/5 der Ablösesumme. Die Summe ist binnen 15 Jahren, von 1854 – 1868 zu bezahlen.
Verpachtung des übrigen Raumes in der Zehentscheuer 1843
Hat man hierzu Tagfahrt (Ortstermin) bestimmt und dieses mit der Schel e bekannt machen lassen, um sofort die Verpachtung unter folgenden Bedingnissen vorzunehmen.
§1 Die Pächter haben den Pachtschil ing an den noch zu nennenden Verrechner bis Weinachten
§2 Jeder hat seinen gezahlten Platz zu beziehen jedoch den andern nicht mutwillig oder schaden-
§3 Die Pächter haben die Plätze so lange zu benutzen, bis die Standesherrschaft dieselben zu
§4 Die Scheuer zum Dreschen hat jeder Pächter zu benutzen im Falle zwei oder mehrere zuglei-
chen dasselbe verlangen muss es gelost werden.
1843
Heute wurde nach vorheriger Bekanntmachung in der Gemeinde das Zehendgarben welche sich in
der Zehendscheuer befindet zum Dreschen öffentlich versteigert unter folgenden Bedingungen
Die Arbeiter haben das Dreschen und das Aufmachen gehörig hergerichtet zu fertigen.
Die Arbeit beginnt den 18ten d. M. und muss ohne Aufhör fortwährend, bis die Arbeit vollendet ist, mit 4 Personen fortgeschafft werden. Die Drescher haben das in der Zehendscheuer vorhandene Geschirr zu benutzen müssen aber dasselbe nach geschehener Arbeit vollständig und unbeschä-digt zurückgeben.
Nach Eröffnung vorstehender Bedingungen wurde nun zur Steigerung geschritten und in voller Summe in der Zahl 231 Korngarben, 34 Gerstengarben, 48 Habergarben und 277 Garben Mischel-früchte ausgerufen und ist dem Johann Emm für 10 G 48 Kr zugeschlagen worden.
Abgabe des Fruchtzehnten
Zum Einzug der auf Martini 1843 anfallenden Fruchtzinse ist Donnerstag der 4. Januar 1844 be-stimmt worden.
Wir ersuchen löbliches Bürgermeisteramt, dies sämtlichen Gültpflichtigen sogleich bekannt ma-chen zu lassen, damit sie ihre Schuldigkeiten entrichten können.
Dahier bemerken wir, dass wir nach erneuerter und verschärfter Vorschrift der hohen Domainen Kanzlei nur kaufmannsgute rechtgeputzte Früchte annehmen können, und dass sich daher jeder Pflichtige, welcher schwache und nicht gut gereinigte Frucht bringen würde, es selbst zuzuschrei-ben hätte, wenn er entweder ganz zurückgewiesen oder die Frucht auf seine Kosten geputzt wer -den müsste.
Ferner erfordern es die Ordnung und die übrigen Arbeiten, dass der Einzug am obigen Tage voll-ständig vor sich geht.
Würde ein Zinspflichtiger mit seiner Schuldigkeit zurückbleiben, so hätte er alle hieraus erwachsen-de Kosten selbst verschuldet und selbst zu leiden.
Zehentverrechnung
Die Zehntgänger respektive Arbeiter der ff. Zehntscheuer dahier, nämlich Jakob Scheufele und
Mathe Münzer von hier, haben sich beschwert, dass sie den versprochenen Lohn für ihre Arbeit
nicht erhalten können, ihnen das ff. Rentamt die Antwort gegeben habe, wenn der Bürgermeister
ihnen dieses Versprechen gab, sie es bei ihm fordern sollen.
1. Juli 1849 vor versammeltem Gemeinderat
In Folge der Verhandlung des Gemeinderats, vor versammelter Gemeinde vom 11. Febr. 1849 ha-ben die Gemeinderäte Martin Martin, Wendelin Hirt und Anton Henkel die Rechnung über den Ze -hentpachtzins pro 1848, sowie die Rückstände pro 1845 und 1846 zum Einzuge und Ablieferung übernommen. Nachdem nun aber die fraglichen Gelder nicht einlaufen, und man nicht mehr bereit ist dieselben einzutreiben, so stellen die benannten Gemeinderäte den Antrag, dass ihnen die Rechnung abgenommen werden möchte, und zwar noch aus dem Grund, weil man die bezeichne-ten Gelder nicht mehr eintreiben will, und die selben bereits als Gemeinderäte ausgetreten sind.
Bedingungen
1. Der Rechner hat sämtliche Gelder wie sie in der Rechnung aufgeführt sind einzuziehen, und an das fürstl. Rentamt Immendingen gegen Bescheinigung abzuführen.
2. Die Beitreibung der Rückstände liegt dem Rechner ob, für al enfallsige nicht Betreibung und Saumsal (Versäumnis) ist der Rechner verantwortlich, und hat für den Schaden zu garantieren.
3. Der Rechner hat für die ihm anvertraute Rechnung, Kaution, oder einen annehmbaren Bürgen zu stellen, worüber der Gemeinderat die Genehmigung zu erteilen hat.
Nachdem nun bei der heutigen Gemeindeversammlung sich niemand zur Übernahme der Geldein-treibung meldete, haben der Gemeinderat Martin, Henkel und Hirt den Einzug unter obigen Bedin-gungen mit dem Bemerken zu übernehmen und zu besorgen, dass sie1. die eingegangenen Gelder nach Immendingen zu liefern sind, worüber vom Bürgmstr. eine An- weisung über die abzuliefernden Gelder zu behändigen ist.
2. Nach beendigtem Einzug oder längstens bis Weinachten d. J. muss die gestel te Rechnung über alle Einnahmen und Ausgaben dem Gemeinderat und Bürgerausschuss zur Prüfung und Anerkennung vorgelegt werden.
3. für die Mühewaltung haben die Übernehmer der Rechnung für den Einzug mit Einschluss der Rechnungsstellkasten für die eingezogenen Gelder von jedem Gulden 3 Pfennige zu beziehen.
4. denjenigen Schuldner welche bis zum 12t März d. J. ihre Beträge nicht bezahlt haben, ist der Ratenzins von diesem Tage an aufzurechnen.
Es gab in Gutmadingen immer sehr säumige Zahler, die in der Regel bis zu 2 Jahre im Rückstand waren. Jeder der Zehntpflichtigen bekennt durch Unterschrift im Besitze vorstehender Grundstücke zu sein.
1. Michael Bürk, Revierförster, bzw. Karl Birk 12. Raphael Wiedmann, Zimmermann, nun jetzt Joseph Engesser 17. Mathias und Thomas Geisinger, Landwirt 46. Fidel Keller Landwirt47. Michael Kel er, Landwirt48. Joseph Keller, Landwirt49. Heinrich Keller, Landwirt 56. Marx Maier, Landwirt, bzw. Martin Maier 67. Joseph Wiedmann, Landwirt, jetzt Martin Rauch, Kaufmann v. Gailingen 78. Martin Hirths, Landwirts Witwe modo Joseph Schatz 79. Lorenz Münzers Erben, bzw. Rosalia Münzer, jetzt Alois Schmutz 84. Jakob Widmann, Zimmermann, modo Mathias Widmann 85. Joseph Huber, Landwirt, bzw. Standesherrschaft Fürstenberg 89. Badisch Allgemeine Versorgungs Anstalt Carlsruhe 101. Konrad Kaiser, Zimmermeister von Geisingen 107. Heinrich Keller und Moritz Neuburger von Gailingen Hinzu kommen noch 13 Namen von Auswärtigen (Wartenberg, Geisingen, Kirchen, Neudingen, Leipferdingen).
Ablösung der Ackergeld Fronden
Die herrschaftlichen Felder waren in der Fron zu brechen, zu falgen (2. Mal pflügen), zu saatöhren (ansäen) und zu eggen. Von Georgi 1700 an mussten von jedem Pflug 4 G. Acker- oder Pfluggeld bezahlt werden und zwar auf Lichtmess bzw. spätestens zu Fastnacht. In Gutmadingen gab es zu der Zeit 13 Pflüge (ganze Bauern). Der Vogt war ausgenommen. Später sank die Zahl auf 10 ½ bzw. 11 ½ Pflüge. 1832 wurde diese Fron aufgehoben, musste also kein Frongeld mehr bezahlt werden. Nun forderte die Standesherrschaft die Ablösung dieser Fron im 12-fachen durchschnittli -chen Betrag. Das waren 516 G. Die Hälfte hatte die Gemeinde zu zahlen, die andere Hälfte kam aus der Staatskasse. Gutmadingen verweigerte die Zahlung. Die Standesherrschaft beschritt den Weg der Klage. Begründet wurde die Klage, dass diese Fron seit undenklichen Zeiten geleistet werden musste, und dass es eine 30-jährige Verjährungsfrist gibt. 1852 bot die Gemeinde einen Vergleich an. In einer Bürgerversammlung von 1852 hatten die Anwesenden über 2 Fragen abzu -stimmen:1. Wil man die 256 G bezahlen und auf einen Prozess verzichten?2. Darf die Gemeinde diesbezüglich einen Vertrag abschließen?Die Abstimmung ergab ein einheitliches „Ja“ für den Vertrag.
In dem Vertrag verpflichtete sich die Gemeinde die 256 G zu bezahlen. Die Zinsen wurden mit 4% ab 1832 berechnet. Zu zahlen war in 2 Raten; am 1. Januar 1853 und 1. Januar 1854.
Grund-, Häuser- und Erwerb-Steuer
Tarif I. Handwerker
Burger Marx, Maurer; Burger Wunibald, Maurer;Geisinger Thomas, Schmied; Huber Josef, Schmied;Münzer Joh, Georg, Schreiner; Scherzinger Leopold, Schreiner, auch SteuererheberGebhard Jakob, Schuhmacher; Harter Johann, Schuhmacher; Wiedmann Ignaz, Schuhmacher;Saur Anton, Wagner;Huber Theodor, Weber; Troll Jakob, Weber;Wiedmann Wilhelm, Zimmermeister; Tarif IV. Bäcker, Metzger p.p.
Hör Thomas, Bäcker, auch Wirth ohne Logis II. ClasseBemerkungen: auch Landwirt unter 15.000 M.G.St.
Tarif V. Wirtschaftsgewerbe
a. welche nicht logieren
Schelling Karl, 2te Classe; auch Handelsmann mit off. Laden, auch Metzger; Landwirt unter 15.000 M.G.St.
b. welche logieren
Tarif X. Landwirte
Mit weniger als 15.000 M. Grundsteuer KapitalEngesser Balthasar; Engesser Johann jung, Kirchenrechner; Engesser Johann Evangelist; Enges-ser Johann Nepomuk; Engesser Josef; Engesser Konrad; Engesser Mathias alt; Geisinger Mathi-as; Graf Michael; Guth Mathias; Häusle Xaver; Heinemann Konrad; Heizmann Marx; Held Johann, auch Rathschreiber; Birk Karl; Henkel Anton; Hirt Josef; Höfler Lorenz; Huber Fr. Xaver; Huber Jo-hann; Huber Josef, Baur; Huber Josef alt; Huber Martin, Meßmer; Huber Michael; Huber Peter le -dig; Huber Xaver ledig; Keller Ignaz; Keller Jakob; Maier Lorenz; Maier Martin; Martin Fr. Xaver; Martin Johann, Martin Joh. Nepomuk; Martin Philipp; Merk Benedikt; Merk Johann; Merk Karl ledig; Münzer Franz; Münzer Ignaz, jung; Münzer Wilhelm; Riegger Johann; Röthele Josef, Röthele Ma -thias; Schäufele Alois; Schatz Josef; Schelling Johann, auch Gemeinderechner; Troll Konrad; Weiß Ferdinand; Wiedmann Mathias;von 15 bis ausschl. 30.000 M- Grundsteuer Kapital: Hirt Bernhard; Hirt Georg; Keller Michael; Mün-zer Johann;von 30 bis ausschl. 50.000 M. Grundsteuer Kapital: Kramer Johann Nach Art.183 des Erwerbssteuergesetzes Pflichtige
1. In gewerblichen und landwirtschaftlichen Betrieb
Huber Josef Maier, Taglöhner; Merk Martin, Taglöhner; 2. Sonstige Steuerpflichtige
c. Ohne steuerbare Thätigkeit
Birk Michael, Försters Wwe; Gut Karl ledig; Huber Karl jg. ,Landwirt, auch Bürgermeister; Huber Mathias Erbmasse, die Witwe bewirtschaftet die Güter; Maier Rosine ledig, abwesend; Martin Jo-sef Wwe.; Merk Gal us Wwe.; Rieger Josef ledig; Röttinger Josef ledig, dient; Schatz Josef, Ehe-frau, Vermögensabsonderung; Scherzinger Ferdinand, in Amerika; Schmied Johann, Wwe.; Schmutz Alois, abwesend; Vöckt Eduard, Bahnwarth; Wiedmann Elisabeth, ledig; Wiedmann Ignaz u. Elisabeth, ledig; Wiedmann Cresenzia, ledig; Wiedmann Raphael, Zimmermeister: II. Auswärtige
1. v. Donaueschingen: Buri Josef2. v. Gailingen: Kaufmann Josef; Kaufmann Josef & Maier Veit Weil; 3. v. Geisingen: Brunner Johann; Brunner Josef; Ilg Quirin; Keller Jakob; Kindler Johann; Kreuzer Franz; Münzer Mathias; Schmid Josef; Seemann Friedrich; Weber Franz;4. v. Kirchen: Erhard Barbara; Höfler Josef; Honold Andreas, Honold Fr. Josef; Huber Severin; Raus Josef, Raus Konrad; Schel ing Paul; Schmutz Michael; Zahn Johann; Zahn Konrad;5. v. Neudingen: Höfler Johann; Maus Hermann, Wwe.;6. v. Pfohren: Bindert Augustin;7. v. Wartenberg: Gut Alois; Heizmann Johann; Keller Anton; Kel er Josef; Merz Martin; Wirth; Metzger Fridolin; Tritschler Franz; III. Gemeinden. Localstiftungen
Gemeinde Gutmadingen; Summe III. Gemeinde IV. Pfarr & Schuldienst
Pfarrei Gutmadingen; Schuldienst, dto; Meßnerdienst, dto; Pfarrei Pfohren; I. Ortseinwohner
a. Gewerbsunternehmer nach Art. 1 A des Erbsteuergesetzes
Tarif I. Handwerker
Burger Johann, Maurer; Burger Marx, Maurer; Burger Wunibald, MaurerGeisinger Thomas, Schmied; Huber Josef, SchmiedMünzer Joh, Georg, Schreiner, mit Pachtgüter; Scherzinger Leopold, Schreiner, AccisorGebhard Jakob, Schuhmacher; Gut Anton, ledig, Schuhmacher; Harter Johann, Schuhmacher; Maier Lorenz, Schuhmacher; Wiedmann Ignaz, SchuhmacherSaur Anton, WagnerEngesser Ferdinand, Weber; Huber Theodor, Weber; Troll Jakob, WeberWiedmann Wilhelm, ZimmermeisterBemerkungen: auch Landwirt unter 15.000 M.G.St.
Tarif III. Handelsleute
A. Mit offenem Laden
Tarif V. Wirtschaftsgewerbe
b. Welche nicht logieren
Hör Anton, 3te Classe, auch Bäcker; Schelling Karl, 3te Classe; Handelsmann mit Spezereien, Metzger, Landwirt unter 15.000 M.
b. Welche logieren
Brunner Mathias; Landwirt von 15-30.000 M.
Tarif X. Landwirte
mit weniger 15.000 M. GrundsteuerkapitalBirk Jakob; Birk Karl, Rathschreiber; Engesser Johann jung; Engesser Johann, jung, Bauer, Kir-chenrechner, Güter in Neudingen, Allmend, sonst; Engesser Joh. Evangelist; Engesser Johann Nepomuk, Bürgermeister; Engesser Josef; Engesser Josef, jung; Engesser Konrad, sub Neudin-gen; Graf Michael; Häusle Xaver, Allmend, Pachtgüter; Heinemann Konrad; Heizmann Marx; Held Johann; Henkel Mathä; Henkel Michael; Hirt Franz Xaver, ledig; Hirt Josef; Huber August; Huber Josef, Landwirt, Meßner, bebaut die Gärten von Meßnerdienst ; Huber Josef jung; Huber Martin; Huber Michael; Huber Peter, Allmend & Pachtgüter; Keller Jakob; Keller Ignaz; Maier Martin; Mar -tin Franz Xaver; Martin Johann; Martin Joh. Nepomuk; Martin Philipp; Merk Johann; Merk Martin; Münzer Ignaz jung; Münzer Wilhelm; Riegger Josef, Waldhüter; Röthele Mathias; Schäufele Alois, Polizeidiener; Schelling Johann, Gemeinderechner; Troll Konrad; Vöckt Eduard; Weiß Ferdinand; Wolf Wilhelm; Wiedmann Mathiasmit 15.000 bis ausschl. 30.000 M. Grundsteuerkapital: Hirt Bernhard; Hirt Georg; Keller Michael; Münzer JohannTarif X.mit 30 bis ausschl. 50.000 M. Grundsteuerkapital: Kramer Johann b. Nach Art.1 B des Erwerbssteuergesetzes Pflichtige
1. In gewerblichen und landwirtschaftlichen Betrieb
Birk Mathias, Eisenbahnarbeiter; Burger Ludwig, Taglöhner; Engesser Ignaz, Taglöhner; Heizmann Paul, Taglöhner; Huber Xaver, Taglöhner; Merk Josef, Taglöhner 2. Sonstige Steuerpflichtige
Hall Wilhelm, Lehrer; Hösle Josef, Pfarrverweser C. Ohne steuerbare Thätigkeit
Geisinger Mathias, Leibgedinger; Gut Karl, ledig, b. Vater; Gut Mathias, Landwirt, 65er; Hör Th o-mas, Landwirt 65er; Huber Karl, Privatier; Keller Theodor, ledig, b. s. Eltern; Maier Rosina ledig; Martin Josef Wittwe.; Schmid Johann, Wittwe.; Wiedmann Elisabeth, ledig; Wiedmann Ignaz u. Eli-sabeth, ledig; Wiedmann Kreszentia, ledig; III. Gemeinden. Localstiftungen
Gemeinde hier; Bemerkungen: Aecker im Bürgergenuß, Wiesen zur Fütterung der Wucherstiere bestimmt IV. Pfarr & Schuldienst
Pfarrei hier, einzeln verpachtet; Schuldienst hier, einzeln verpachtet; Meßnerdienst hier, von Me ß-ner bebaut; Pfarrei Pfohren; B. Steuerpflichtige, welche an die Bezirkssteuerstelle zahlen
F.F. Rentamt Donaueschingen, Wald; F.F. Rentamt Engen, stückweise verpachtet Staatsverrechnungen und andere von der Steuerzahlung entbundene Verwaltungen
Nach Art. 29 des Erwerbsteuergesetzes Pflichtige
Wehrle Paul, Pfarrer; Oberst Johann, Billetausgeber; Scherzinger Anton, Weichenwärter; Scherzin-ger Johann, Bahnwarth Kassen- und Dienstvisitation des Gemeinderechners
Am 22. Juni 1903 hat durch den diesseitigen Revisionsbeamten beim dortigen Gemeinderechner eine unvermutete Kassen- und Dienstvisitation stattgefunden, wobei sich in der Gemeindekasse ein Fehlbetrag von 40 M 87 Pf ergab, den der Rechner der Kasse sofort ersetzt hat.
Den am Schlusse des Jahres 1902 in das Kassenbuch pro 1903 zu nieder übertragene Kassenvor-rat mit 40 M 62 Pf hätte der Rechner sogleich, nachdem sich der Fehler herausgestellt hat, im Kas-senbuch pro 1903 nachtragen und in die Kasse legen sollen. Dies hat er jedoch erst anlässlich des heutigen Kassensturzes getan. Dies muss gerügt werden. Die Prüfung gab ferner Anlaß zu folgenden Bemerkungen:1. Im Notabilienbuch fehlt ein Eintrag über die nach Protokoll vom 26. März 1903 zu verein- nah- 2. Das Protokol im Dekreturenbuch vom 21. Juni 1903 ist vom Gemeinderat noch nicht unter- Elektrische Anlagen der Gemeinde
1910 erscheinen die ersten Akten zur Elektrizitätsversorgung. Für die vom Kraftwerk Laufenburg aufzustellenden Leitungsmasten, welche in Betonfundamente eingesetzt werden, ist eine baupolizeiliche Genehmigung einzuholen.
Ingenieur Dr. Greef arbeitet ein Gutachten aus über die Frage, auf welche Weise die Bezirksge-meinden am zweckmäßigsten und billigsten mit elektrischer Kraft versorgt werden können. Die Kosten des Gutachtens betragen 800 M. Herr Dr. Greef beabsichtigt, im Laufe dieses Monats die einzelnen Bezirksgemeinden zu besuchen, die Verhältnisse an Ort + Stel e zu studieren und in ei-ner öffentlichen Versammlung die Frage nach Versorgung mit elektrischer Energie zu erörtern. Die Verwendung elektrischer Energie zum Antrieb von Maschinen in Industrie, Gewerbe und Land-wirtschaft, sowie zur Beleuchtung von Ortschaften und Wohnungen wird durch die großen Wasser-kraftwerke am Oberrhein voraussichtlich auch in unserem Bezirk möglich werden.
Wie uns seitens eines Herrn Bürgermeisters mitgeteilt worden ist, sol en gegenwärtig Erörterungen zwischen Vertretern auswärtiger Elektrizitätsfirmen und mehreren Gemeinden des Bezirks stattfin- den, über etwaige Versorgung einer Gruppe von Gemeinden des Bezirks mit Elektrizität, die durch Ausnützung von Donauwasser-Kräften gewonnen werden soll. Insbesondere erwarten wir, dass sich die Gemeindeverwaltung in keiner Weise durch Zusagen oder gar Vertragsabschlüsse bindet, bevor eingehende Verhandlungen und Prüfungen etwaiger Projekte durch Vermittlung des Be-zirksamts stattgefunden haben.
Der Genossenschaftsverband bad. landw. Vereinigungen in Karlsruhe wird am Dienstag, den 1. Februar 1910 nachmittags 2 ¼ Uhr in der Festhalle hier die Mitglieder der Gemeinderäte unseres Bezirks eine aufklärende Besprechung über die Einführung elektrischer Energie abhalten.
Fragebogen
a) Ob die Einführung von Elektrizität beabsichtigt ist?
b) Für welchen Zweck Elektrizität eingeführt werden soll? d) Ob bereits Verhandlungen geführt werden? e) Mit welchen Elektrizitätswerken diese Verhandlungen geführt werden mit Mühlenbesitzer Biehler in Geisingen 1913 warnt das Kraftwerk Laufenburg die Gemeinden, mit anderen Unternehmen Verträge abzu-schließen, da sonst die Versorgung des ganzen Bezirks in Frage gestel t werden könnte.
Anmeldung zur Versorgung mit elektrischer Energie
Gutmadingen, den 15. März 1913 vorläufige Anmeldung zur Elektrizitäts-Versorgungs-Anlage Gei-singen und Gutmadingen.
200 Stück Glühlampen f. Wohnräume103 Stück Glühlampen f. Stäl e, Scheunen 6 Stück Glühlampen f. gewerbliche Betriebsräume 14 Stück Glühlampen f. Gastwirtschaftsräume 7 Stück Straßenbeleuchtung330 Stück 2 St. Elektromotoren zu 2 PS Stärke36 St. Elektromotoren zu 3 PS Stärke 4 St. Elektromotoren zu 4 PS Stärke42 Motoren 1920 gibt es einen Plan der Überlandleitung Sumpfohren-Gutmadingen mit Transformatorenhaus im Eck des heutigen Anwesens Waldvogel. Mit 44 Ja Stimmen wird der Bauplan von der Bürger-versammlung genehmigt. Der Bürgerausschuss genehmigt, dass zur Bestreitung des Aufwandes für Erstel ung des elektri-schen Ortsnetzes ein Kapital von 224 000 Mark verwendet wird. Er ist damit einverstanden, dass von diesem Kapital 130 000 Mark durch einen Holzhieb unverzinslich gedeckt werde, und er ist da-mit einverstanden, dass der Rest des Anlagekapitals durch ein in 30 Jahren zurückzuzahlendes Anleihen gedeckt wird, und dass die bei dem Betrieb der Elektrizitätsversorgung sich ergebenden Auslagen der Gemeinde durch Erhebung von Umlagen an den Stromabnehmer, welche nach Fer-tigstel ung der Elektrizitätsversorgung genauer festgesetzt werden, gedeckt werden.
Die umliegenden Gemeinden haben beschlossen die Strommasten aus dem eigenen Wald zu schlagen (Kosten 255 M).
1921
Bürgermeisteramt Gutmadingen Amt Donaueschingen
In der Anlage übermitteln wir Ihnen die von uns für Pfohren vorgeschlagenen Kraft-Pauschaltarife
zur geflissentlichen Bedienung.
Pauschaltarif für Kraft
1. Rein landwirtschaftliche Motoren nur für Futterschneiden 40 Pf pro Morgen monatlich
2. Ist eine Schrotmühle für eigenen Bedarf vorhanden so beträgt der Preis für 1 Motor von 3 PS MK 5,20 monatlich und 40 Pf pro Morgen1 „ „ 4 PS „ 6,80 „ „ 40 Pf pro Morgen1 „ „ 5 PS „ 9,-- „ „ 40 Pf pro Morgen 3. Wird mit dem Motor noch Holz gesägt oder für Fremde geschrotet beträgt der Preis für 1 Motor von 3 PS MK 10,-- monatlich und 40 Pf pro Morgen1 „ „ 4 PS „ 13,50 „ „ 40 Pf pro Morgen1 „ „ 5 PS „ 16,50 „ „ 40 Pf pro Morgen November 1930
Die Gemeinde führte gemäß dem Beschluss der Notverordnungen des Reichspräsidenten am 2.
November die Bürgersteuer ein. Beschlossen hat dies der Bürgerausschuss.
Der Gemeindesteuer unterliegt das zum Verbrauch innerhalb des Gemeindebezirks bestimmte Bier, ob es in der Gemeinde selbst gebraut oder von auswärts eingeführt wird.
Höhe der Steuer pro Hektoliter:Einfachbier 2,50 RM; Schankbier 3,75 RM; Vol bier 5 RM; Starkbier 7,50 RM 1930
Die durch Hochwasser Geschädigten sollen bei der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt
werden. Dem Finanzamt sind die Namen der Geschädigten und der Wert des auf der geschädigten
Fläche geernteten Heu und Öhmds anzuzeigen.
Januar 1932
Die Unterzeichneten bitten den Gemeinderat um Befreiung von der Bürgersteuer, da wir schon seit
Oktober erwerbslos sind. Elise Weiss, Maria Weiss
1932
Forderungszettel der Gemeinde für das Rechnungsjahr 1931: Jakob Wiedmann
Steuerwert und Gewerbeertrag: 8.100 RM Kreissteuer 9,72 RM
Bürgersteuer
Jakob 6 RM; Ehefrau 3 RM; Wilhelm 3 RM; Josefine 3 RM; Maria 3 RM und Jakob 3 RM.
zusammen 30,72 RM
Reichszuschüsse für Wohngebäude
Zur Belebung der Wirtschaft erließ der Reichspräsident am 4.9.1932 eine Verordnung, gemäß wel-cher nicht rückzahlbare Zuschüsse für größere Instandsetzungsarbeiten, Teilung von großen Woh-nungen und Umbau gewerblicher Räume zu Wohnungen gewährt werden.
Solche Zuschüsse beantragten u.a.:Karl Martin, Balthasar Münzer, für Xaver Münzer wird für die Anschaffung eines eisernen Kochher-des kein Zuschuss gewährt, kein Zuschuss erhielt Franz Auer für Malerarbeiten in den Zimmern, aber für Abortanlage, Josef Merk, Karl Gut, Anton Kramer Witwe, Wilhelm Münzer

Source: http://heimatverein-gutmadingen.de/app/download/5795618800/Gemeindeverm%C3%B6gen.pdf

Gralise and horizant

Hi. This is Richard Mullvain, and I'd like to welcome you to our Essentia Health Med Moment video, a service brought to you by Essentia Health pharmacists. Hi. My name is Stephanie Grube. I'm a pharmacy practice resident at Essentia Health-St. Mary's Medical Center in Duluth. I'm here today to talk to you a little bit about two new formulations of an old drug, two extended-release gabapentin agen

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