Satzung, textteil, begründung, umweltbericht 29.08.11.1

STADT BAD WÖRISHOFEN Die Stadt Bad Wörishofen erlässt auf Grund des § 2 Abs. 1 und des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB), der Baunutzungsverordnung (BauNVO), des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), jeweils in der derzeit gültigen Fassung folgende für den Bebauungsplan nach § 30 Abs. 1 BauGB
"Kirchdorf Süd-Ost, 2. Erweiterung, Am Sportplatz"
in Bad Wörishofen
Bestandteile des Bebauungsplanes
Es gilt die vom Stadtbauamt Bad Wörishofen ausgearbeitete Bebauungsplanzeichnung, der Textteil (Bebauungsvorschriften) und die Begründung mit Umweltbereicht, jeweils in der Fas-sung vom 11.07.2011. Geltungsbereich des Bebauungsplanes
(1) Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke FlNrn. 546, 545, 548/68 und Teilflächen aus FlNrn. 544 und 547/1 der Gemarkung Kirchdorf. (2) Auf die zeichnerische Abgrenzung in der Planzeichnung wird insoweit verwiesen. In-Kraft-Treten
Der Bebauungsplan tritt mit seiner Bekanntmachung in Kraft. Ausgefertigt: Bad Wörishofen, den STADT BAD WÖRISHOFEN Klaus H o l e t s c h e k Erster Bürgermeister T E X T T E I L
(Bebauungsvorschriften)

§ 1 Art der baulichen Nutzung

(1) Das Bauland im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird als "Allgemeines
Wohngebiet - WA" im Sinn des § 4 BauNVO in der zuletzt gültigen Fassung festgesetzt. (2) Die in § 4 Abs. 3 BauNVO aufgeführten Ausnahmen werden n i c h t Bestandteil des
§ 2 Maß der baulichen Nutzung
(1) Für die Bauplätze Nrn. 1 - 5 und 16 - 19 gilt Folgendes:
I + D = Erdgeschoss + Dachgeschoss, Wandhöhe max. 4,20 m (s. a. § 4 !),, Dachgeschoss darf Vollgeschoss nach BayBO sein ! GRZ = Grundflächenzahl = max. 0,2 nach § 19 BauNVO GFZ = Geschossflächenzahl = max. 0,4 nach § 20 BauNVO; § 20 Abs. 3 Satz 2 wird nicht Bestandteil des Bebauungsplanes.
(2) Für die Bauplätze Nrn. 6 + 7 gilt Folgendes:
I + D = Erdgeschoss + Dachgeschoss, Wandhöhe max. 4,20 m, Dachgeschoss darf Vollgeschoss nach BayBO sein Erdgeschoss + Obergeschoss, Wandhöhe max. 5,80 m, Firsthöhe max. 8,00 m. GRZ = Grundflächenzahl max. 0,25 nach § 19 BauNVO. GFZ = Geschossflächenzahl max. 0,45 nach § 20 BauNVO; § 20 Abs. 3 Satz 2 wird nicht Bestandteil des Bebauungsplanes.
(3) Für die Bauplätze Nrn. 8 - 15 gilt Folgendes:
I + D = Erdgeschoss + Dachgeschoss, Wandhöhe max. 4,20 m Dachgeschoss darf Vollgeschoss nach BayBO sein Erdgeschoss + Obergeschoss, Wandhöhe max. 5,80 m, Firsthöhe max. 8,00 m. GRZ = Grundflächenzahl max. 0,2 nach § 19 BauNVO. GFZ = Geschossflächenzahl max. 0,4 nach § 20 BauNVO; § 20 Abs. 3 Satz 2 wird nicht Bestandteil des Bebauungsplanes. Stadt Bad Wörishofen Beb.Plan Nr. 122 "Kirchdorf Süd-Ost, 2. Erweiterung, Am Sportplatz"
§ 3 Bauweise

(1) Im Bebauungsplangebiet gilt die offene Bauweise.
(2) Es sind nur Einzelhäuser (E) mit maximal zwei Wohneinheiten zugelassen.
Auf den Bauplätzen Nrn. 6 + 7 (E D) sind auch Doppelhaushälften zulässig.
§ 4 Gestaltung der Hauptgebäude

(1) Höhenlage der baulichen Anlagen
Sämtliche Höhenangaben für die Wand- und Firsthöhen beziehen sich auf Oberkante Rohfußboden im Erdgeschoss der Wohngebäude. Veränderungen der Geländeoberfläche dürfen nur in dem zur Durchführung des Bauvor-habens erforderlichen Ausmaß ausgeführt werden. Maßgeblich sind die angrenzenden öf-fentlichen Verkehrsflächen bzw. bestehende Wohngrundstücke. Die Wandhöhe (WH) der Gebäude darf bei der Bauweise I + D maximal 4,20 m, bei II max. 5,80 m betragen. Wandhöhen werden gemessen von der Oberkante des Rohfußbo-dens im Erdgeschoss bis zum Schnittpunkt der Außenkante der Außenwand mit der Oberkante der Dacheindeckung. Die Rohdeckenoberkante im Erdgeschoss darf höchstens 20 cm über der Oberkante der angrenzenden Verkehrsfläche im Bereich des Hauseingangs liegen. Die Traufseite des Hauptgebäudes muss 10 % länger als die Giebelseite ausgeführt wer-den. Die Hauptgebäude bei I + D sind mit Satteldächern in einer Dachneigung zwischen 32° und 38° auszuführen; bei II sind Satteldächer mit einer Neigung zwischen 18° und 25° auszuführen. Der Dachüberstand darf 1,00 m nicht überschreiten. Die Dacheindeckung hat mit Dachziegeln oder Betonsteinen in "rot" oder "braun" zu er-folgen. Die Begrünung der Dächer ist gestattet. Blechdeckung auf Wohngebäuden und damit zusammenhängenden Nebengebäuden ist nicht erlaubt. Schleppgauben sind n i c h t zulässig ! Dachgauben sind ab einer Dachneigung von 35° zulässig. Stadt Bad Wörishofen Beb.Plan Nr. 122 "Kirchdorf Süd-Ost, 2. Erweiterung, Am Sportplatz" Der Abstand zwischen den Gauben hat mindestens 75 cm, der Abstand zu Ortgang min-destens 2,00 m zu betragen. Dachaufbauten dürfen zusammen 50 % der Länge einer Dachseite nicht überschreiten. Die Breite der Einzelgauben darf maximal 1,4 m, von Außenkante zu Außenkante gemes-sen, betragen; bei Zwerchgiebeln ist eine maximale Breite von 4 m erlaubt. (10) Sonnenkollektoren sind nur zusammenhängend an Traufe oder First einzubauen. Es wird empfohlen, die Gestaltung mit der Bauaufsichtsbehörde abzustimmen. Für die Außenwände sind außenseitig folgende Materialien zugelassen: Putz oder Holzschalung.
§ 5 Gestaltung der Garagen/Carports, verfahrensfreie Gebäude und Anlagen

(1) Garagen und Carports sind grundsätzlich nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflä-
chen bzw. in den in der Bebauungsplanzeichnung dafür vorgesehenen Bereichen auch außerhalb der Baugrenze zulässig. (2) Geräteräume sind möglichst mit den Garagen zusammenzubauen und abzustimmen. (3) Für Garagen sind Satteldächer vorgeschrieben. Grenzgaragen dürfen nur eingeschossig ausgeführt werden; ein Kniestock ist nicht zulässig. Für die Dachneigung gelten die Vor-gaben der Wohngebäude ! (4) Carports und Gartengerätehütten/Spielhäuser u. ä. können auch mit Flach- oder anderen (5) Garagen einschließlich Nebenräume an einer gemeinsamen Grundstücksgrenze müssen einheitlich gestaltet werden (durchgehende Trauf- und Firstlinie, gleiche Dachneigung, gleiche Farbgebung !).
§ 6 Einfriedungen

(1) Einfriedungen entlang öffentlicher Verkehrsflächen (incl. straßenbegleitendem Grünstrei-
fen) sind als Holzstaketen-, einfacher Metallzaun mit senkrechten Stäben oder als Ma-schendrahtzaun, jeweils mit einer maximalen Höhe von 1,00 m und ohne sichtbaren So-ckel, zulässig. Mauern und sichtbare Stützmauern sind zum Außenbereich hin unzulässig. (2) Die Stellplätze und Garagenzufahrten dürfen zu den öffentlichen Verkehrsflächen hin (3) Einfriedungen zwischen den Baugrundstücken dürfen nicht als durchgehende Wän- de/Mauern ausgeführt werden; ausgenommen sind Sichtschutzwände an Terrassen u. ä. bis zu 4,0 m Länge und max. 1,80 m Höhe. Stadt Bad Wörishofen Beb.Plan Nr. 122 "Kirchdorf Süd-Ost, 2. Erweiterung, Am Sportplatz"
§ 7 Sichtdreiecke

(1) Die in der Bebauungsplanzeichnung eingetragenen Sichtdreiecke sind ab einer Höhe von
0,90 m über Straßenoberkante von baulichen und nichtbaulichen Anlagen jeder Art, wie dichten Bepflanzungen, Ablagerungen, Stapelungen usw. freizuhalten. (2) Die Anlage von Stellplätzen, Garagenvorplätzen sowie Zu- und Ausfahrten ist im Sicht-
(3) Die Pflanzung von einzelnen Bäumen (Hochstämmen) ist zulässig.
§ 8 Abgrabungen

(1) Abgrabungen zum Zweck der teilweisen Freilegung des Kellergeschosses sind nur aus-
nahmsweise auf der von der öffentlichen Verkehrsfläche abgewandten Seite bis zu einer Länge von 3,00 m, einer Breite von 2,00 m und einer Tiefe von 1,50 m zulässig. Die Bö-schung ist gärtnerisch zu gestalten.
§ 9 Außengestaltung / Niederschlagswasser
(1) Die nicht überbauten Flächen sind, soweit nicht Terrassen, Wege und Stellplätze angelegt
werden, zu begrünen; der Anteil der Bodenversiegelung ist dabei auf das notwendige Maß zu begrenzen. Die befestigten Flächen müssen so wasserdurchlässig sein, dass eine Versickerung des Oberflächenwassers an Ort und Stelle möglich ist (Rasengitter, Schot-terrasen). (2) Niederschlagswasser ist in Versickerungsanlagen flächenhaft über eine geeignete, be- wachsene Oberbodenschicht in das Grundwasser einzuleiten. Die Niederschlagswasser-feistellungsverordnung (NWFreiV), die Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser (TRENGW), das DWA-Merkblatt M 153 "Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser" sowie das DWA Arbeitsblatt A 138 "Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser" und A 117 "Bemessung von Regenrückhalteräumen" sind zu be-achten. Wenn eine flächenhafte Versickerung nicht möglich ist, kann Niederschlagswas-ser über Rigolen versickert werden. Die Anlage einer Zisterne vor der Versickerungsein-richtung zum Zwecke der Regenwassernutzung oder zur gedrosselten Abführung von Niederschlagswasser ist zulässig. (3) Eine Entwässerung des auf dem Baugrundstück anfallenden Oberflächenwassers in öf- (4) Im Zufahrtsbereich ist bei Ausgestaltung der Zufahrtsfläche mit Gefälle in Richtung öf- fentlicher Verkehrsfläche entlang der Grundstücksgrenze eine Rinne mit Anschluss an ei-nen Sickerschacht einzubauen. Stadt Bad Wörishofen Beb.Plan Nr. 122 "Kirchdorf Süd-Ost, 2. Erweiterung, Am Sportplatz"
§ 10 Landschaftspflege/Bepflanzung

(1) Private Grundstücksflächen dürfen nur mit standortgerechten Bäumen und Sträuchern be-
(2) Die entsprechend der Bebauungsplanzeichnung vorgesehenen Einzelbäume und flächigen Gehölzpflanzungen müssen innerhalb von sechs Monaten nach Bezugsfertigkeit des Wohnhauses gepflanzt werden. Sie sind aus folgenden Arten auszuwählen: (3) Die Eingrünung der Einzelparzellen (Grundstücke) mit Hecken aus immergrünen Nadel- gehölzen (Thuja, Scheinzypressen, Fichten etc.) ist unzulässig. (4) Der Mindeststammumfang bei Laubbäumen muss in 1 m Höhe mindestens 0,14 m bis (5) Die Ortsrandeingrünung auf privater Fläche ist in einer Breite von 2 m vom Grundstücks- eigentümer zu erstellen. Sie muss aus Arten der oben aufgeführten Liste zusammenge-setzt sein. Es ist ein Strauchgehölz pro 5 m² zu pflanzen. (6) Die Ortsrandeingrünung ist vom Eigentümer des jeweiligen Grundstücks zu pflegen.
§ 11 Ausgleichsregelung

(1) Gemäß § 8a BayNatSchG fällt für das Baugebiet ein Ausgleichsflächenbedarf in der Grö-
ßenordnung von ca. 3.129 m² an. Die Maßnahmen werden im Baugebiet (Südostecke) sowie auf einer Teilfläche des Flurstücks 69 der Gemarkung Dorschhausen umgesetzt (vgl. Begründung Nr. 9). Stadt Bad Wörishofen Beb.Plan Nr. 122 "Kirchdorf Süd-Ost, 2. Erweiterung, Am Sportplatz"
§ 12 Immissionsschutz

(1) Durch die Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen können Emis-
sionen entstehen, wie z. B. Staub, Lärm, Geruch, Sonn- und Feiertagsarbeiten, welche von den Anwohnern als unvermeidlich hinzunehmen sind. (2) Ebenso können Lärm- und Abgasbelästigungen durch die das Baugebiet östlich begren- zende Ortsverbindungsstraße ("Bad Wörishofer Straße") sowie die weiter östlich liegende ST 2513 entstehen. Auch diese Einwirkungen sind von den Bewohnern des gegenständli-chen Baugebietes hinzunehmen.
§ 13 Bodendenkmäler

Bodendenkmäler im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind der Stadt Bad Wörisho-fen nicht bekannt. Sollten Bodendenkmäler bei der Verwirklichung der Bauvorhaben zu Tage kommen, unterliegen diese der Meldepflicht nach Art. 8 des Denkmalschutzgeset-zes. (DSchG) wie folgt: Art. 8 Abs. 1 DSchG: Wer Bodendenkmäler auffindet, ist verpflichtet, dies unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet sind auch der Eigentümer und der Besitzer des Grund-stücks, sowie der Unternehmer und der Leiter der Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben. Die Anzeige eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Nimmt der Finder an den Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben, aufgrund eines Ar-beitsverhältnisses teil, so wird er durch Anzeige an den Unternehmer oder den Leiter der Arbeiten befreit. Art. 8 Abs. 2 DSchG: Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis zum Ablauf von einer Woche nach der Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht die Untere Denkmalschutzbehörde die Gegenstände vorher freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten gestattet. Zu verständigen ist das Bayerische Landesamt für Denk- malpflege, Dienststelle Thierhaupten, Klosterberg 8, 86672 Thierhaupten Tel. 08271 / 815738, Fax 08271/815750, e-mail: wolfgang.czysz@blfd.bayern.de oder die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde.
§ 14 Sonstige Festsetzungen und Hinweise

(1) Sämtliche Versorgungsleitungen (Elektro-, Fernmelde-, Antennenleitungen etc.) sind im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes als Erdkabel zu verlegen. (2) Bei einem erhöhten Leistungsbedarf zur Stromversorgung im Baugebiet ist an geeigneter Stadt Bad Wörishofen Beb.Plan Nr. 122 "Kirchdorf Süd-Ost, 2. Erweiterung, Am Sportplatz" (3) Altlasten im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind der Stadt Bad Wörishofen nicht bekannt. Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Eigentümer verpflichtet ist, Altlasten ei-genverantwortlich festzustellen und ggf. Verdachtsflächen dem Landratsamt Unterallgäu in Mindelheim zumelden und soweit erforderlich zu entsorgen.
§ 15 Bewährungsvorschrift

Mit Geldbuße bis zu 50.000.-- Euro kann gemäß Art. 79 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer in diesem Bebauungsplan geregelten örtlichen Bauvorschrift zuwiderhandelt. Aufgestellt: Stadtbauamt, Bad Wörishofen am 11.07.2011 Geändert am Ausgefertigt: Bad Wörishofen, den STADT BAD WÖRISHOFEN Klaus H o l e t s c h e k Erster Bürgermeister B E G R Ü N D U N G

1.
Anlass der Bebauungsplanaufstellung
Aufgrund der Nachfrage nach Baugrundstücken im Ortsteil Kirchdorf hat der Rat der Stadt Bad Wörishofen in öffentlicher Sitzung vom 06.12.2010 beschlossen, zur Deckung des Wohnbedarfs und um einheimische junge Familien am Ort zu halten, für das Gebiet "2. Erweiterung Kirchdorf Süd-Ost" im Ortsteil Kirchdorf einen Bebauungsplan i. S. d. § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Die Bekanntmachung hierzu nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB erfolgt am 02.09.2011. Planungsrechtliche Voraussetzungen
Der Bebauungsplan ist aus der gültigen Fassung des Flächennutzungs- und Landschafts-planes entwickelt und dort als "Wohnbaufläche" bzw. "Fläche für Ausgleichs- und Er-satzmaßnahmen gemäß den Naturschutzgesetzen" ausgewiesen. Das Plangebiet ist auf der Nord- und Westseite von den Allgemeinen Wohngebieten "Am Kirchanger/Am Sportplatz" mit 1 ½-geschossigen Wohnhäusern und auf der Nordost-Seite von der Ortsverbindungsstraße nach Bad Wörishofen ("Bad Wörishofer Straße") begrenzt; auf der Südseite schließt sich landwirtschaftlich genutztes Gelände an. Im Abstand von ca. 100 m südlich befindet sich das Gelände des Fußballsportvereins Kirchdorf. Beschreibung des Bestandes
Das derzeit als Agrarfläche genutzte Gelände weist keinen Baumbestand auf; es ist durchweg als eben zu bezeichnen. Der Baubestand westlich und nördlich des Planungsgebietes (B-Plan "Kirchdorf Süd-Ost, Am Kirchanger") weist Strukturen aus Wohngebäuden mit maximal drei Vollgeschossen (II + D bzw. I + D) auf, welche mit Satteldächern verschiedener Neigungen gedeckt sind. Typisch für die Struktur dieses Baugebietes ist der relativ großzügige private Grünraum um die Häuser. Im Süden schließt sich unmittelbar an die Grenze des Geltungsbereiches des Bebauungs-planes landwirtschaftliche Nutzflächen an. Die Lage des Planungsgebietes im Ortsteil Kirchdorf ist im Hinblick auf die äußere Er-schließung als günstig zu werten. Es liegt direkt an der bestehenden Ortsverbindungsstraße (Zubringer zur Staatsstraße St 2513) nach Bad Wörishofen, in einer Entfernung von ca. 2 km zum Gewerbegebiet Bad Wörishofen und ca. 3 km zum Kernort. Anschluss an die Bundesstraße 18/MN 10 Buchloe-(Wiedergeltingen-)Mindelheim befindet sich in einer Entfernung von ca. 1 bzw. 1,6 km nördlich bzw. nordöstlich des Gebietes und nördlich der Bundesautobahn A 96. Die Autobahnanschlussstelle Türkheim-Bad Wörishofen selbst ist etwa 3 km entfernt und über die MN 10 zu erreichen. Einrichtungen des täglichen Bedarfs, der Kindergarten sowie andere kirchliche Einrich-tungen befinden sich in der Ortsmitte in ca. 0,5 km Entfernung und sind damit fußläufig oder mit dem Rad zu erreichen. Eine fußläufige Anbindung zur "Frühlingstraße" -Sport-/Spielplätze südlich gelegen - ist vorgesehen. Stadt Bad Wörishofen Beb.Plan Nr. 122 "Kirchdorf Süd-Ost, 2. Erweiterung, Am Sportplatz" Grundwasser
Nach den örtlich vorliegenden Erkenntnissen (Messwerte Pegel Bauschuttdeponie, ca. 600 m östlich), beträgt der Flurabstand des Grundwasserspiegels im Mittel ca. 8 bis 9 m. Die vorhandenen Sickerschächte im Baugebiet "Am Kirchanger" bestätigen diese Anga-ben. Es ist daher weder ein Eingriff in das Grundwasser, noch eine Gefährdung der zu errichten-den Gebäude zu erwarten. Beeinträchtigungen durch Immissionen
Das Baugebiet wird durch Immissionen unterschiedlicher Herkunft beeinträchtigt: durch die stark befahrene Staatsstraße 2513, welche östlich des Gebietes in ca. 400 m Entfernung verläuft, b) durch die ca. 100 m südlich des Planungsgebietes liegenden Sportanlagen, durch die das Gebiet östlich begrenzende Ortsverbindungsstraße / Zubrin-ger zur St 2513. Erläuterung des Bebauungsplanentwurfes
Die Erschließung des Baugebietes erfolgt von der "Bad Wörishofer Straße" (Gemeindestraße) aus. Die innere Erschließung im Baugebiet selbst wird über eine Ringstraße bewerkstelligt, die eine zweite Anbindung an die Gemeinde-straße FlNr. 547/1 erhält. Das Straßenraumprofil muss dabei keineswegs als Fahrbahn mit 5,5 m Breite durchlaufen. Die Fahrbahn ist zumindest einseitig von Grünstreifen einzufas-sen, über die auch das von der Straße abfließende Niederschlagswasser flä-chig dem Untergrund zugeführt wird. Die Verordnung über die erlaubnisfreie schadlose Versickerung von gesam-meltem Niederschlagswasser - Niederschlagswasserfreistellungsverordnung -NWFreiV- vom 01.01.2000 und Technische Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser -TRENGW- vom 12.01.2000 sind zu beachten. Der ruhende Verkehr wird bei der Einzel- und Doppelhausbebauung mit max. 2 WE pro Gebäude grundsätzlich in oberirdischen Einzel- und Doppelgaragen untergebracht, die von der Grundstücksgrenze und Straßenbegrenzungslinie mindestens 5 m ins Grundstücksinnere abgerückt sind. Somit können die Ga-ragenvorflächen als Stellplätze für Besucher nachgewiesen werden. Die Stellplätze sind nach den Bestimmungen der Kfz.-Stellplatz-Satzung der Stadt Bad Wörishofen zu ermitteln und anzulegen. Stadt Bad Wörishofen Beb.Plan Nr. 122 "Kirchdorf Süd-Ost, 2. Erweiterung, Am Sportplatz" 6.3 Immissionsschutz; Umwelt - Auswirkungen Aufgrund der Nähe zur St 2513 wird empfohlen, in die am Ortsrand des Bau-gebietes liegenden Gebäude Schallschutzfenster einzubauen, welche die er-forderlichen Innenschallpegel in den Aufenthaltsräumen gewährleisten. Aus Gründen des Immissionsschutzes wird angeregt, eine umweltfreundliche Energieversorgung zur Beheizung zu wählen. Nach dem derzeitigen Stand der Technik wäre z. B. ein gasbefeuerter Brennwertkessel eine sinnvolle und umweltfreundliche Art zu heizen. Es besteht derzeit in Kirchdorf keine Gas-versorgung durch die Stadtwerke Bad Wörishofen. Es wird darauf hingewiesen, dass ausreichend Platz für die Unterbringung von getrennten Müllsammelbehältern entsprechend dem Entsorgungskonzept des Landkreises Unterallgäu vorzusehen ist. In ca. 500 m Entfernung nord-westlich des B-Planes besteht eine Wertstoffinsel für Altglas, Weißblech und Kleidung. Die übrigen Wertstoffe sind im Wertstoffhof Bad Wörishofen an-lieferbar. Für die Verwertung organischer Abfälle sollen auf den Grundstü-cken Kompostiermöglichkeiten vorgesehen werden. Belange des Umweltschutzes werden durch den Bebauungsplan in Form von Bodenversiegelung berührt; es ist zu erwarten, dass sich die Planung jedoch nur geringfügig nachteilig auf die Schutzgüter auswirken wird. Von den sons-tigen Schutzgütern ist im Wesentlichen nur noch das Landschaftsbild betrof-fen. Daher werden Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung nachteiliger Auswirkungen bereits im B-Plan-Verfahren angedacht. Es werden parallel zu den Festsetzungen im B-Plan (Ortsrandeingrünung) Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt. Entsprechend geeignete Flächen liegen im südöstlichen Randbe-reich des Baugebietes bzw. auf FlNr. 69 der Gemarkung Dorschhausen (vgl. Punkt 9.). Die städtebauliche Anordnung der Gebäude geht von einer straßenbeglei-tenden Bebauung entlang der Erschließungsschleife aus. Die Planzeichnung stellt einen unverbindlichen Situierungsvorschlag für die Gebäude dar. Die Firstrichtung der Gebäude ist nicht festgesetzt. Der Nordostrand des Baugebietes ist auf den privaten Grundstücken parallel zur "Bad Wörishofer Straße" auf einer Breite von 2 m mit einheimischen Pflanzen heckenartig zu bestocken, um eine Ortsrandeingrünung und Wind-schutz nach Nordosten zu erreichen. Eine Ausrichtung der Gebäude, welche die Nutzung von Solaranlagen ermöglicht (Firstrichtung West/Ost) wird be-grüßt. Die Festsetzung eines "Allgemeinen Wohngebietes" wird aus dem gültigen Flächennutzungsplan abgeleitet. Sie lässt auch die Errichtung von nicht stö-render gewerblicher Nutzung zu. Ausnahmen nach § 4 Abs. 3 Baunutzungs-verordnung (BauNVO) werden jedoch nicht in Aussicht gestellt. Nach der Stadt Bad Wörishofen Beb.Plan Nr. 122 "Kirchdorf Süd-Ost, 2. Erweiterung, Am Sportplatz" derzeitigen Interessenlage ist aber von einer fast ausschließlichen Wohnnut-zung auszugehen. Für die Festsetzung des Nutzungsmaßes wurde eine Dichte gewählt, die mit einer GRZ von 0,2 und einer GFZ von 0,4 der umgebenden Bebauung Rech-nung trägt und somit durch lockere Strukturen eine entsprechende Quartiers-durchgrünung ermöglicht. Da die Parzellierung der Einzelgrundstücke durch den Bebauungsplan nicht vorgenommen werden kann, sich das Grundstück jedoch im Besitz der Stadt Bad Wörishofen befindet, wird davon ausgegangen, dass die Parzellierung in etwa so erfolgen wird, wie sie der Bebauungsplan empfiehlt. Flächenbilanz, Einwohnerentwicklung
Flächenbilanz
Plangebiet ohne "Bad Wörishofer Straße" (bereits vorhanden): . ca. 17.143 m²
davon
- Bauland (incl. Ortsrandbegrünung ca. 1.162 m²): . ca. 12.446 m² - neue Verkehrsflächen (davon wassergebundene Decke ca. 475 m²): . ca. 2.222 m² - öffentliche Grünflächen (nördl. Bauplätze 6 + 7 und Versickerungsmulden): ca. 975 m² - ökologische Ausgleichsfläche: . ca. 1.500 m² Einwohnerentwicklung Bei Annahme eines 4-Personen-Haushaltes je Parzelle ergibt sich durch die vorgesehene Baustruktur für den Ortsteil Kirchdorf eine maximale Zunahme der Einwohnerzahl von 76 Einwohnern. Technische Erschließung
Die Erschließungsleitungen der wesentlichen Medien wie Strom, Wasser sind "Am Sport-platz" bereits verlegt und müssen nur ins Gebiet fortgeführt werden. Die Versorgung mit Gas ist technisch möglich, jedoch bisher von den Stadtwerken Bad Wörishofen nicht ge-plant oder projektiert. Auf den privaten Flächen oberflächlich abfließendes Niederschlagswasser muss auf den Grundstücken flächig versickert werden. Hierzu sind die Untergrundverhältnisse erfah-rungsgemäß (vergangene Bautätigkeiten) geeignet. Der Grundwasserstand liegt ca. 8 bis 9 m unter Gelände. Das häusliche Abwasser wird über Schmutzwasserkanäle der Kläranlage Bad Wörishofen zugeführt. Das auf den öffentlichen Verkehrsflächen anfallende Niederschlagswasser wird auf öffent-lichen Grünstreifen in den Straßenrandbereichen versickert. Stadt Bad Wörishofen Beb.Plan Nr. 122 "Kirchdorf Süd-Ost, 2. Erweiterung, Am Sportplatz" Ver- und Entsorgung
Der Ortsteil Kirchdorf ist an die zentrale Wasserversorgung der Stadt Bad Wörishofen angeschlossen. Für das Baugebiet kann daher von einer gesicher-ten Trink, Brauch- und Löschwasserversorgung ausgegangen werden. Die Si-tuierung der Löschwasserhydranten wird nach Forderungen des Kreisbrandra-tes bei der Straßenplanung berücksichtigt. Das Baugebiet wird im Trennsystem entwässert. Die Beseitigung häuslichen Abwassers erfolgt in die Kläranlage Bad Wörishofen. Schmutzwasserkanäle sind an die Leitung "Am Sportplatz" anzuschließen. Die Versorgung mit Licht und Kraftstrom wird von den Stadtwerken Bad Wörishofen über Kabelleitungen durchgeführt. Soweit erforderlich wird eine Trafostation im Bereich des Plangebietes errichtet. Die Abfallentsorgung wird durch den Landkreis Unterallgäu durchgeführt.
10. Ausgleichsflächen
10.1 Ermittlung des Kompensationsflächenbedarfes Einstufung des Zustandes des Planungsgebietes nach der Bedeutung der Schutzgüter Das Plangebiet wird derzeit als "Grünland" intensiv landwirtschaftlich genutzt. Bedeutung für
Naturhaushalt

Schutzgut
und Land-
schaftsbild

Arten und Le- intensiv genutztes Grünland, naturferner und anthropo- gering anthropogen überprägter Boden unter Dauerbewuchs (Grünland), ohne kulturhistorische Bedeutung oder Eig- mittel nung für die Entwicklung von besonderen Biotopen Gebiet mit einem hohen Grundwasserflurabstand von Wasser durchschnittlich 8 bis 9 m; Randbereich eines Auen- gering (bis Fläche ohne kleinklimatisch wirksame Luftaustausch- Stadt Bad Wörishofen Beb.Plan Nr. 122 "Kirchdorf Süd-Ost, 2. Erweiterung, Am Sportplatz" Bedeutung für
Naturhaushalt

Schutzgut
und Land-
schaftsbild

Ortsabrundung, stark überprägter dörflicher Siedlungsteil (B-Plan "Am Kirchanger") mit heterogenen Bauformen schafts- und geringer bestehender Ortseingrünung ausgeräumte, strukturarme Agrarlandschaft Die Bedeutung der Fläche im Naturhaushalt ist insgesamt als gering (!) einzu-
stufen.
Erfassung der Auswirkungen des Eingriffes und Weiterentwicklung der Planung Für die neu zu bebauenden privaten Grundstücksflächen ist die Grund-
flächenzahl 0,2 vorgesehen (entspricht ca. 2.490 m²). Die vorgesehene
Erschließungsfläche beträgt ca. 2.222 m² des gesamten Geltungsberei-
ches. Die maximal versiegelte Fläche des gesamten Geltungsbereiches
(ca. 17.143 m²) liegt somit bei ca. 27 %. Damit entspricht die als Wohn-
gebiet festgesetzte Fläche dem Typ B (niedriger bis mittlerer Versiege-
lungs- bzw. Nutzungsgrad) der Gebiete unterschiedlicher Eingriffs-
schwere.
Im Rahmen der Flächennutzungsplanung mit integrierter Landschafts-
planung wurde mit der Ausweisung der Baufläche auf einem Standort
mit geringer Bedeutung im Naturhaushalt bereits ein wichtiger Schritt in
Richtung Vermeidung erheblicher oder nachhaltiger Beeinträchtigungen
getan.
Der Optimierung der Planung unter naturschutzfachlichen Gesichts-
punkten bzw. unter dem Gesichtspunkt der Vermeidung im Sinne der
Eingriffsregelung dienen folgende Maßnahmen:
Geringer Versiegelungsgrad (Grundflächenzahl); zur Versicke-rung anfallenden Oberflächenabflusses auf den privaten Schutzgut Grundstücken bzw. in straßenbegleitenden Grünstreifen; Verwendung versickerungsfähiger Beläge für Parkplätze, Stell-plätze und Garagenzufahrten Sparsamer Umgang mit Grund und Boden gemäß § 1 Abs.5 Schutzgut BauGB (geringe Grundstücksgröße von durchschnittlich 655 m2, Grünordnerische Maßnahmen zur Wohnumfeldgestaltung: • schaftsbild • Pflanzgebot auf Privatflächen; mindestens ein Baum pro Grundstück, Artenwahl aus einer Liste einheimischer Gehölze Ermittlung des Umfangs erforderlicher Ausgleichsflächen Stadt Bad Wörishofen Beb.Plan Nr. 122 "Kirchdorf Süd-Ost, 2. Erweiterung, Am Sportplatz" 15.643 m2 Fläche (ohne Ökoausgleichsfläche Südostecke Bauge-
biet) entsprechen der Beeinträchtigungsintensität B I. Für den Aus-
gleichsflächenbedarf ist aufgrund der geplanten Vermeidungsmaß-
nahmen aus der Faktorenspanne der untere Wert der Kategorie B I
gewählt: 0,2.
Daraus ergibt sich ein Ausgleichsflächenbedarf von 3.129 m2.
10.2 Auswahl geeigneter Flächen und naturschutzfachlich sinnvoller Ausgleichs- maßnahmen Ausgleichsmaßnahmen außer den o. g. Vermeidungsmaßnahmen (Ortsran-deingrü-nung, Pflanzgebot etc.) sind im direkten Umfeld des Eingriffs auf-grund entsprechender Aussagen im Flächennutzungsplan und gegebener Verfügbarkeit an geeigneten Flächen teilweise im Gebiet umsetzbar. Alternativ kann der gesamte Ausgleich auch auf FlNr. 69, zwischen Kirch-dorf und Dorschhausen erfolgen. Eine geeignete Fläche befindet sich rund 1.400 m südwestlich des Eingriffs-gebietes auf den Flurstücken Nrn. 69 sowie 67/9, 68 und 73 der Gemarkung Dorschhausen im Haldenbachtal/Ostseite. Diese schließt südlich an eine ökologisch wertvolle, im Rahmen des Flurneuordnungsverfahren Kirchdorf II umgestaltete Ökoausgleichsfläche mit einem Mosaik unterschiedlich stark ausgeprägter Trocken- und Nässestandorte an. Entwicklungsziel: Strukturreiches Mosaik aus verschiedenen Lebensraumtypen wie artenreiche Extensivwiese/-weide, Gehölzflächen, Streuobstwiese und Solitärgehölzen im Haldenbachtal und entlang der Hangleiten in feuchten/nassen wie auch trockenen Ausprägungen. Herstellungs- und Entwicklungsmaßnahmen • Beweidung oder jährlich 2-malige Mahd (Juli, Oktober) in den ersten 3 Jahren, später 1 mal pro Jahr im Spätsommer mit Abtransport des Mähguts. • Verbot von Ausbringung von Pestiziden und Dünger. • Pflanzung von Solitärbäumen: Stieleichen (Quercus robur) 7 Stück, • Pflanzung von Obstbaumhochstämmen der Artenliste 5 (s. Hinweise, • Pflanzung von flächigen Gehölzstrukturen mit blütenreichen, beerenrei- chen Baum- und Straucharten; s. Artenliste 1 und 2 (Hinweise: Kap. 3.1 - 3.2); Pflanzabstand 1,50 m, Bildung buchtiger Randzonen mit artenrei-chem Krautsaum. Stadt Bad Wörishofen Beb.Plan Nr. 122 "Kirchdorf Süd-Ost, 2. Erweiterung, Am Sportplatz" • Pflanzung von Obstbäumen. Es sind alte, regionale Hochstammsorten zu • Pflanz- und Pflegehinweise Obstbäume: Hochstamm 2xv. o. B. STU 8- • Strauchpflanzung 2xv. o. B. 80-100, Pflanzabstand ca. 1,50 x 1,50 m. • Die Pflanzung ist fachgerecht vorzunehmen, die Flächen müssen enthal- ten: eine Vegetationsperiode Fertigstellungspflege gem. DIN 18916 sowie zwei Vegetationsperioden Entwicklungspflege gem. DIN 18919. • Zur Klärung der Detailplanung ist für die Umsetzung der Maßnahmen grundsätzlich eine frühzeitige Absprache mit der Unteren Naturschutzbe-hörde sowie ggf. mit dem Wasserwirtschaftsamt Kempten zu halten. • Für die Detailplanung sowie für die Umsetzung der Herstellungsmaßnah- me ist eine Fachperson als ökologische Bauleitung hinzuzuziehen. • Sträucher in den Gehölzpflanzungen abschnittsweise "Auf-den-Stock- setzen" der Gehölze zur Vermeidung einer Vergreisung. • Beweidung oder jährlich 2-malige Mahd (Juli, Oktober) in den ersten 3 Jahren, später 1 mal pro Jahr im Spätsommer mit Abtransport des Mäh-guts. Die Gesamtfläche des Flurstücks Nr. 69 beträgt 6.650 m². Die für den Ausgleich des Eingriffs durch das Baugebiet "Kirchdorf Süd-Ost, 2. Erweiterung, Am Sportplatz" erforderliche Fläche beträgt demnach weniger als die auf dem Ökokonto der Stadt vermerkte Restfläche von 0,33 ha (vgl. Bebauungsplan Fa. Tricor, Kirchdorf !). Restfläche und -maßnahmen sollten im Ökokonto erfasst und verbucht werden und zukünftig für den Ausgleich anderer Eingriffe zur Verfügung stehen. Die Zuordnung der Ausgleichsfläche zum Bebauungsplan wird im Rahmen des noch einzurichtenden Ökokontos der Stadt Bad Wörishofen erfolgen.

11. Kostenfolge

Bei Verwirklichung des Planungsgebiets erwachsen voraussichtlich folgende Kosten: a) Maßnahmen für Wasser sowie für die Abwasserbeseitigung werden durch Beiträge weitestgehend gedeckt. b) Die Kosten für die Stromversorgung sind durch Baukostenzuschüsse der Bauherren Stadt Bad Wörishofen Beb.Plan Nr. 122 "Kirchdorf Süd-Ost, 2. Erweiterung, Am Sportplatz" Für das Baugebiet fallen gemäß § 8a BayNatSchG Ausgleichsmaßnahmen an, deren Umfang unter Punkt 10 dieser Begründung ermittelt wurde. Die für die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen erforderlichen Kosten, werden von den Grundstücksei-gentümern als Beiträge nach städt. Satzung erhoben. Bad Wörishofen, den 11.07.2011 STADT BAD WÖRISHOFEN - STADTBAUAMT - Roland Klier Stadtbaumeister Geändert am: Bad Wörishofen, den STADT BAD WÖRISHOFEN Klaus H o l e t s c h e k Erster Bürgermeister Siegel Stadt Bad Wörishofen Beb.Plan Nr. 122 "Kirchdorf Süd-Ost, 2. Erweiterung, Am Sportplatz" Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB)
Der Stadtrat Bad Wörishofen hat die Aufstellung des Bebauungsplanes in seiner Sitzung vom 06.12.2010 beschlossen. Der Beschluss wurde mit Bekanntmachung vom 02.09.2011 ortsüblich bekannt gemacht. Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
Der Entwurf des Bebauungsplanes i. d. F. vom 11.07.2011 wurde in der Zeit vom 12.09. bis 14.10.2011 öffentlich ausgelegt. Satzungsbeschluss
Die Stadt Bad Wörishofen hat gem. § 10 BauGB mit Beschluss des Stadtrates vom . den Bebauungsplan in der Fassung vom . als Satzung beschlossen. Genehmigung des Landratsamtes
Eine Genehmigung ist nicht erforderlich, da der Bebauungsplan aus dem rechts-gültigen Flächennutzungsplan entwickelt wurde. Rechtskraft
Mit ortsüblicher Bekanntmachung vom . ist der Bebauungsplan in Kraft getreten. Bad Wörishofen, den STADT BAD WÖRISHOFEN Klaus H o l e t s c h e k Erster Bürgermeister Siegel U M W E L T B E R I C H T

1.
Einleitung
Kurzdarstellung des Inhalt und wichtiger Ziele des Bauleitplans Das geplante Wohnbaugebiet liegt am südöstlichen Ortsrand des Stadtteils Kirchdorf der Stadt Bad Wörishofen und umfasst insgesamt ca. 1,7 ha. Der Bebauungsplan dient der Deckung des dringenden Wohnungsbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung und insbesondere der Bereitstellung von günstigem Bauland für junge Familien. Die Bau-flächenausweisung Entspricht der Zielsetzung des gültigen Flächennutzungsplanes und insbesondere dem derzeitigen Bedarf für Kirchdorfer Bürger in Bezug auf die be-grenzte Zahl von Bauplätzen. Das Gesamtgebiet soll in drei bis vier Abschnitten er-schlossen werden. Die Stadt verfügt über die gesamten Baugrundstücke (mit Aus-nahme eines Rückbehaltsplatzes). Das Plangebiet wird als "Allgemeines Wohngebiet – WA" gemäß § 4 BauNVO aus-gewiesen. Die festgesetzten Grund- und Geschossflächenzahlen entsprechen den ört-lichen Gegebenheiten sowie der umgebenden Bebauung und gewährleisten zudem ei-ne ausreichende Durchgrünung. Die GRZ beträgt überwiegend 0,2, ohne Garagen, Nebengebäuden und Zufahrten; incl. Nebenanlagen grundsätzlich 0,3. Die im Folgenden aufgeführten Kriterien für die Siedlungsentwicklung und die Grün-ordnung decken sich auch mit den Zielen des gemeindlichen Landschaftsplanes: Schonung der landschaftlich empfindlichen Bereiche vor weiterer Siedlungsentwicklung, Eingliederung des Neubaugebietes in das Landschaftsbild durch Ortsrandeingrünung, Schaffung von Grünverzahnungen zwischen Siedlung und freier Landschaft zur Förderung der Biotopvernetzung und für die Erhö-hung der Erholungsqualität, Beachtung von grünordnerischen Maßnahmen wie Niederschlags-wasserversickerung, Minimierung von Flächenversiegelung, Ver-wendung einheimischer Pflanzenarten bei der öffentlichen und pri-vaten Grünflächengestaltung. Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten umwelt-relevanten Ziele und ihrer Berücksichtigung Die wichtigsten für die Umwelt relevanten Gesetze und Verordnungen sind bei der Aufstellung des Bebauungsplanes: BauGB § 1, Abs. 6 Nr. 7: Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, Stadt Bad Wörishofen Beb.Plan Nr. 122 "Kirchdorf Süd-Ost, 2. Erweiterung, Am Sportplatz" BauGB § 1a, Abs. 2: sparsamer Umgang mit Grund und Boden BauGB § 1a, Abs. 3: Verpflichtung zur Ausweisung von Vermeidungs- und Aus-gleichsmaßnahmen (naturschutzrechtliche Eingriffsregelung), BauGB § 1a, Abs. 4: FFH- und SPA-Gebiete (Verträglichkeitsprüfung, im vorliegenden Fall nicht relevant) BauGB § 2. Abs. 4: Verpflichtung zur Erstellung eines Umweltberichts (Umweltprüf-pflicht) BauGB § 2a: Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil zur Begründung des Bebauungsplanes BauGB § 4c: Verpflichtung zur Überwachung der aufgeführten Umweltauswir-kungen durch die Gemeinde UVPG, Anlage 1, Liste der UVP-pflichtigen Vorhaben: Der Bebauungsplan enthält keine Vorgaben, die der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. BNatSchG, § 18 bis 20: Regelung der Eingriffe in Natur und Landschaft, Verpflichtung zu Vermeidung, Minimierung und Ausgleich BayNatSchG, Art. 6, 6a und 6 b: Regelung der Eingriffe in Natur und Landschaft, Verpflichtung zu Vermeidung, Minimierung und Ausgleich BBodSchG, § 1 (§ 1 a, Abs. 2: Bodenschutzklausel): Verpflichtung zu Vermeidung von Beeinträchtigungen der Funkti-onen des Bodens Entsprechend den Zielen des Regionalplans der Region "Donau-Iller" wird nur Bau-land für den örtlichen Bedarf zur Verfügung gestellt. Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Der aktuelle Flächennutzungs- mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Bad Wö-rishofen ist mit aktuellen Änderungen seit Januar 2002 wirksam. Die Fläche des vor-liegenden Bebauungs-/Grünordnungsplans ist dort als "Wohnbaufläche" bzw. "Fläche Stadt Bad Wörishofen Beb.Plan Nr. 122 "Kirchdorf Süd-Ost, 2. Erweiterung, Am Sportplatz" für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gemäß BayNatSchG und BNatSchG darge-stellt. Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen ein-
schließlich der Prognose bei Durchführung der Planung

Beschreibung Das Gelände ist relativ eben; es ist gering nach Norden geneigt. Der Geltungsbereich liegt am westlichen Rannd der naturräumlichen Unterein-heit "Türkheimer Heide" (Nr. 047.12) innerhalb der Haupteinheit "Lech-Wertach-Ebenen" (Nr. 047). Da die Böden des Geltungsbereiches grundlegend durch die Niederterrassen-Schotter und postglaziale Schotterflächen geprägt sind, steht im Untergrund Kies und Sand an. Es kann von einer guten Sickerfähigkeit ausgegangen wer-den. Die Flächen des Geltungsbereiches werden als "Grünland" genutzt mit überwie-gend landwirtschaftlicher Intensivbewirtschaftung. Die Böden sind entspre-chend nährstoffreich und verdichtet. Baubedingt werden größere Flächen verändert und Oberboden zwischengela-gert. Durch die Anlage von Gebäuden und Zufahrten werden Flächen dauerhaft versiegelt. Betriebsbedingte Belastungen entstehen durch die Wohnnutzung na-hezu nicht. Geeignete Vermeidungsmaßnahmen können die Auswirkungen re-duzieren. Hierzu gehört vor allem die Begrenzung der versiegelten Flächen. Ergebnis Auf Grund der Versiegelungsmaßnahmen sind Auswirkungen auf das Schutzgut Boden zu erwarten, die jedoch wegen der geringen GRZ und der Bestrebungen, Flächenversiegelung zu vermeiden, mit geringer Erheblichkeit zu bewerten sind. Beschreibung Das Untersuchungsgebiet befindet sich am Rand der "Talaue" westlich des Wörthbachs die den Ort von Süden nach Norden begrenzt. Insbesondere die Niederterrassenschotter mit einer Mächtigkeit bis zu 13 m und die nacheiszeitlichen Schotter bieten eine gute Durchlässigkeit. Hinweise auf Staunässe oder vegetationsrelevanten hohen Grundwasserstand sind nicht zu er-kennen. Eine Hochwassergefährdung kann für das Baugebiet nahezu ausge-schlossen werden. Stadt Bad Wörishofen Beb.Plan Nr. 122 "Kirchdorf Süd-Ost, 2. Erweiterung, Am Sportplatz" Die Versiegelung von Flächen im Rahmen der Bebauung und der Erschlie-ßungsstraße bedeutet zunächst eine entsprechende Verringerung der versicke-rungsfähigen Flächen. Durch entsprechende Maßnahmen zur Einschränkung eingriffsbedingter Beeinträchtigungen wie Niederschlagswasserversickerung vor Ort und Reduzierung zusätzlicher versiegelter Flächen werden die negativen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt erheblich vermindert. Ergebnis Auf Grund der Durchführung von Versickerungsmaßnahmen der Nieder-schlagswasser lässt sich der Eingriff in den Wasserhaushalt als gering einstufen. Beschreibung Das Gemeindegebiet liegt großklimatisch betrachtet im Klimabezirk Donau-Iller-Lech-Platten, der charakterisiert ist durch feuchte Sommer und trockene Winter. Die mittlere Niederschlagssumme im Jahr liegt bei 950 mm bis 1.100 mm. Im Sommermonat Juni liegt der Durchschnitt bei 120 mm bis 140 mm Niederschlägen pro Monat, im Wintermonat Februar dagegen nur bei 50 mm bis 60 mm. Die Anzahl der Nebeltage liegt bei 20 bis 50 Tagen im Jahr. Die Jahresdurchschnittslufttemperatur beträgt ca. 7° bis 8°C; die Vegetationspe-riode (d. h. die Andauer mit einer durchschnittlichen Lufttemperatur von min-destens 5°C) dauert ab April etwa 210 bis 230 Tage mit einer durchschnittlichen Temperatur von 12° bis 12,5°C. Die Hauptwindrichtung kommt aus West-Südwest mit einer Häufigkeit von ca. 27 %. Die durchschnittliche Windgeschwindigkeit pro Jahr liegt bei ca. 2,2 bis 3,0m/s. Da das geplante Baugebiet in der Ebene liegt, um Süd-Osten an die bestehende Ortsbebauung angrenzt und insgesamt verhältnismäßig kleinflächig ist, besitzt das Gebiet keine besonders herausragende lokalklimatische Funktion. Potenziel-le Kaltluftströme und Frischluftzuflüsse, die aus süd-westlicher Richtung kom-men, werden in ihrer Klimaaustauschfunktion für das Neubaugebiet nicht beein-trächtigt. Auswirkungen Da das Untersuchungsgebiet süd-östlich an die Ortslage angrenzt und sozusagen im "Windschatten" Richtung Osten keine weitere Bebauung existiert, besitzt die zu untersuchende Fläche keine siedlungsrelevante Klimafunktion im Rahmen eines Frischluftaustauschs. Für das Schutzgut Klima und Lufthygiene sind die Auswirkungen als gering zu bewerten. Stadt Bad Wörishofen Beb.Plan Nr. 122 "Kirchdorf Süd-Ost, 2. Erweiterung, Am Sportplatz" Schutzgut Tiere und Pflanzen (Biodiversität) Die derzeitige Nutzung des geplanten Baugebiets ist intensiv genutztes, arten- und strukturarmes Intensiv-Grünland. Besondere ökologisch wertvolle Struktu-ren sind nicht vorhanden. Im Westen und Norden grenzt Wohnbebauung an den Geltungsbereich an, im Süden und im Osten Intensivgrünland sowie die Ge-meindestraße FlNr. 547/1 ("Bad Wörishofer Straße"), die Staatsstraße 2513 und das Sportgelände (Fußball, Schützenheim, Tennis). Im Geltungsbereich selbst sind keine Biotopbestände oder sonstige wertvolle Pflanzen- und Tierarten und Lebensgemeinschaften vorhanden. Das Planungs-gebiet liegt weder im direkten Umgriff noch im weiteren Wirkraum von FFH-Gebieten oder Europäischen Vogelschutz-(SPA )Gebieten. Somit werden keine Erhaltungsziele und Schutzzwecke von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeu-tung beeinträchtigt. Aus Sicht des Biotop- und Artenschutzes sind keine erheblichen negativen Auswirkungen zu erwarten. Es reduziert sich zwar der Lebensraum der freien Kulturlandschaft, deren Wertigkeit jedoch stark eingeschränkt ist auf Grund der sehr geringen Artenausstattung, der Randlage zu der bestehenden Bebauung. Ortsrandeingrünungsmaßnahmen am südlichen und östlichen Ortsrand mit ein-heimischen Gehölzen gewährleisten einen optischen und ökologischen Über-gang in die freue Landschaft. Die Beeinträchtigungsintensität für das Schutzgut Tiere und Pflanzen und deren Lebensräume ist als gering einzustufen. Das Untersuchungsgebiet schließt sich süd-östlich an bestehende Wohnbebau-ung an. Das Gelände ist relativ eben und steigt leicht nach Süden hin an. In östlicher Richtung erstreckt sich freie Landschaft mit Grünlandnutzung, durchbrochen von überörtlichen Straßen. Im Abstand von ca. 100 m südlich schließt das ein-gegrünte Gelände des Fußballsportvereins, die Tennis- und Schützenanlage das Wohngebiet ein. Nach Süden und Osten hin bildet eine abwechslungsreiche Baum- und Strauch-hecke die räumliche Eingrenzung und den Übergang zu freien Landschaft. Die Heckenpflanzung dient sowohl der landschaftsvisuellen Aufwertung des öffent-lichen Straßenraums als auch der Abschirmung der Privatgärten. Die gebietsinterne Gliederung wird durch gehölzreiches, straßenraumprägendes öffentliches Straßenbegleitgrün gewährleistet. Stadt Bad Wörishofen Beb.Plan Nr. 122 "Kirchdorf Süd-Ost, 2. Erweiterung, Am Sportplatz" Auf Grund der relativ strukturarmen Vorbedingungen und der gegebenen Vor-belastungen durch Verkehr und Sportanlagen einerseits sowie andererseits der Erhöhung der Orientierungsfunktion, der räumlichen Gliederungsfunktion und der landschaftlichen Attraktivität, der Aufwertung des Ortseingangsbereichs und des öffentlichen Straßenraums lässt sich die Beeinträchtigung des Schutzguts Landschaftsbild als gering einstufen. Das Gebiet süd-östlich von Kirchdorf besitzt die durchschnittliche ortsrandnahe Erholungsqualität einer von Intensivgrünland geprägten Landschaft. Ca. 100 m südlich befindet sich ein Fußballsportgelände, eine Kneipp-Anlage, Tennisplät-ze und die Schießsportanlage. Bestehende oder potenzielle Fuß- und Radwegeverbindungen werden durch das geplante Baugebiet nicht berührt. Die fußläufige Erreichbarkeit der südlich an-grenzenden freien Landschaft wird nicht eingeschränkt. Die Ausstattung mit wohnungsnahem Grün zur Deckung des Versorgungsgrads für das geplante Wohnbaugebiet ist gegeben. Zur Deckung des Bedarfs an Kinderspielplatzange-boten dient der vorhandene Spielplatz im Fußballsportgelände. Der Sportplatz des FSV Kirchdorf lässt keine Beeinträchtigungen für das Planungsgebiet er-warten, da in Abstimmung mit der Unteren Immissionsschutzbehörde ein Min-destabstand von 100 m zwischen Wohngrundstücken und Spielfeld gewährleis-tet ist. Vom geplanten Wohnbaugebiet ausgehend sind keine erheblichen Lärmbelas-tungen für die nördlich angrenzenden bestehenden Wohnnutzungen zu erwarten. Der im Süden geplante Grüngürtel dient zur Reduzierung der Beeinträchti-gungsintensität der evtl. zu erwartenden landwirtschaftlichen Geruchs- und Lärmemissionen der angrenzenden, bestehenden Grünlandbewirtschaftung bzw. Straßenverkehrsnutzung sowie der Sportgeländenutzung. Die Belange der Bewohner von Kirchdorf insgesamt und der Nachbarn des ge-planten Baugebiets im Speziellen sind hinsichtlich bestehender Wohn- und Er-holungsnutzung und daraus abzuleitender Ansprüche nicht beeinträchtigt. Auch für die Ansprüche der künftigen Anwohner des geplanten Wohngebiets sind hinsichtlich Gesundheit, Wohlbefinden und Erholung keine unzumutbaren Beeinträchtigungen zu erwarten. Innerhalb des geplanten Baugebiets und im näheren Einflussgebiet sind keine schützenswerten Kultur- und Sachgüter vorhanden. Stadt Bad Wörishofen Beb.Plan Nr. 122 "Kirchdorf Süd-Ost, 2. Erweiterung, Am Sportplatz" Da keine schützenswerten Kultur- und Sachgüter existieren, sind keine Auswir-kungen zu prognostizieren. Im Gebiet sind keine schützenswerten Kultur- und Sachgüter vorhanden. Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Zwischen den Schutzgütern untereinander bestehen keine negativen Wechselwirkun-gen. Zwischen den drei Schutzgütern Tiere/Pflanzen, Landschaftsbild und Mensch besteht ein positiver Synergieeffekt für den Aspekt der Grünstrukturen. Sie bieten wildlebenden Pflanzen und Tieren neuen Lebensraum, erhöhen den landschaftsvisuel-len Erlebniswert sowie die Erholungsqualität und bieten Sicht- und in begrenztem Maße auch Geruchs- und Lärmschutz. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der
Planung

Für den Fall eines Verzichts auf die Durchführung der geplanten Baumaßnahme wäre mit dem Erhalt des derzeitigen Zustands, d. h. Beibehaltung der landwirtschaftlichen Intensivnutzung, zu rechnen. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich (ein-
schließlich der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in der Bauleitplanung)

Vermeidungsmaßnahmen bezogen auf die verschiedenen Schutzgüter Die Zusammenstellung der geplanten Maßnahmen zur Eingriffsvermeidung und Ein-griffsminimierung bezogen auf die einzelnen Schutzgüter ist der Tabelle "Zusammen-fassung" unter Ziffer 8 zu entnehmen. Ermittlung des Ausgleichsflächenbedarfes Die Ausgleichsfläche ist auf Grund der geringen Eingriffsschwere und des geringen Versiegelungs- und Nutzungsgrades wie folgt zu bewerten bzw. nachzuweisen: Eingriffs-
erforderl.
Gesamtfläche
Bemerkung
kategorie schwere nach
Flächengröße
Ausgleichsflä-
sationsfaktor
Geltungsbereich
Leitfaden
chengröße
Leitfaden
Stadt Bad Wörishofen Beb.Plan Nr. 122 "Kirchdorf Süd-Ost, 2. Erweiterung, Am Sportplatz" Ausgleich außerhalb Strukturreiches Mosaik aus verschiedenen Lebensraumtypen wie artenrei-des B-Plan-Gebietes che Extensivwiese/-weide, Gehölzflächen, Streuobstwiese und Solitärge- FlNr. 69 Gemarkung hölzen im Haldenbachtal und entlang der Hangleiten in feuchten/nassen Dorschhausen innerhalb Aufpflanzung einer Streuobstwiese mit heimischen Sorten in einer arten- reichen Blumenwiese; extensive Bewirtschaft (1 - 2 mal Grasschnitt jähr- Alternative Planungsmöglichkeiten
Die gegenständliche Erweiterung war bereits bei der Bebauungsplanaufstellung für
die 1. Erweiterung des Baugebietes "Kirchdorf Süd-Ost" vorgesehen und erschlie-
ßungstechnisch vorbereitet. Insofern waren keine Alternativen zu untersuchen.
Beschreibung der Methodik, Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken
Als Grundlage für die verbal-argumentative Darstellung und Bewertung sowie als Da-tenquelle wurden neben Luftbildauswertungen und Ortsbegehung der Landschaftsplan sowie der Flächennutzungsplan mit den jeweiligen Änderungen verwendet. Die Beur-teilung der Umweltauswirkungen erfolgte verbal-argumentativ. kommen im Untersuchungsfalle nur die beiden ersten vor. Für die Bearbeitung wurden keine ergänzenden Gutachten vergeben. Für die Bearbeitung der Eingriffsregelung wurde der Bayerische Leitfaden "Bauen im Einklang mit der Natur" verwendet. Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)
Gemäß § 4 c BauGB ist die Stadt zur Überwachung insbesondere der unvorhergese-henen Auswirkungen verpflichtet. Hierzu soll zwei Jahre nach Fertigstellung von möglichen Baumaßnahmen eine Begehung durch die Stadt durchgeführt werden. Unerwartet können evtl. negative Folgen auftreten, wenn keine ausreichende Versi-ckerung des Niederschlagswassers erfolgt. Aus diesem Grund ist die Funktionsfähig-keit der Versickerungsanlagen alle fünf Jahre nach Starkregenfällen zu kontrollieren, die in der Staulage der Alpen besonders in den Sommermonaten auftreten. Dadurch können eventuelle Schäden für die Grundstückseigentümer vermieden werden. Allgemein verständliche Zusammenfassung
Für das geplante Wohngebiet, wurde eine intensiv landwirtschaftlich genutzte Grün-fläche am südöstlichen Ortsrand gewählt. Es sind keine wertvollen Lebensräume von der Planung betroffen. Es werden zahlreiche differenzierte Vermeidungs- und Ver-minderungsmaßnahmen getroffen. Die nachstehende Tabelle fasst die Ergebnisse zu-sammen. Stadt Bad Wörishofen Beb.Plan Nr. 122 "Kirchdorf Süd-Ost, 2. Erweiterung, Am Sportplatz" Vorhabens-
bedingte

Maßnahmen zur Eingriffsvermeidung und -
Schutzgut
negative
verminderung
lichkeit
Auswirkungen
Boden
Schotterterrasse, versickerungsfähiger, Flächenversie-
reicher Oberboden
Oberflächenwasser
Grundwasser
Klima/Luft
Niederschlagswasserversickerung vor Ort gering
Tiere und Pflanzen
bensraum durch cher, standortgerechter Gehölzgürtel am gering
handen, kein FFH- oder SPA-Gebiet Versiegelung Landschaftsbild
Erhalt der bestehenden Erholungsqualität Mensch (Erholung)
Mensch (Immissionen)
und Lärmschutzwirkung, ausreichender gering
onen aus Landwirtschaft, Verkehr und bedingten Kultur-/Sachgüter
Bad Wörishofen, den 11.07.2011 STADT BAD WÖRISHOFEN - STADTBAUAMT - Roland Klier Stadtbaumeister Geändert am: Bad Wörishofen, den STADT BAD WÖRISHOFEN Klaus H o l e t s c h e k Erster Bürgermeister Siegel

Source: http://www.invest-in-badwoerishofen.de/downloads/bauplatz_kirchdorf_3.pdf

Aa_mb_dr_aa_mb_dr_eurosensors_20120622_docx

Available online at www.sciencedirect.com Procedia Engineering 00 (2012) 000–000 Proc. Eurosensors XXVI, September 9-12, 2012, Kraków, Poland Comparison between Two Implementations of iCub’s A. Ascia, M. Biso, L. Natale, D. Ricci, G. Metta, G. Sandini Department of Robotics, Brain and Cognitive Sciences, Istituto Italiano di Tecnologia, Genova, Italy Abstract Object grasping and

Guidance for industry collection of race and ethnicity data in clinical trials

Guidance for Industry U.S. Department of Health and Human Services Food and Drug Administration Center for Drug Evaluation and Research (CDER) Center for Biologics Evaluation and Research (CBER) Center for Devices and Radiologic Health (CDRH) Office of the Commissioner (OC) September 2005 Clinical Medical Guidance for Industry Additional copies are available

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