Allgemeine Hinweise Thailand Gesundheit Malariaprophylaxe Impfungen Ärztliche Versorgung Öffnungszeiten Ausfuhr von Kunstobjekten Impfungen Kleidung Verhaltensregeln Sprache Überwintern Elektrizität Telefon Telefonvorwahl Notruf Verkehrmittel Visabestimmungen Geldverkehr Zollbestimmungen
Gesundheit (Auszug aus der Website des Auswärtigen Amtes) Stand: 17. Oktober 2005 Vogelgrippe: Im Zeitraum von Mitte Dezember 2004 bis 30.06.2005 traten keine neuen Erkrankungs- oder Todesfälle der H5N1 Vogelgrippe in Thailand auf (lediglich 7 Verdachtsfälle z. Zt. in Phitsanulok, Lob Buri, Phet Buri, Kamphaeng Phet und Prachin Buri). Damit wurden im Zeitraum von Januar 2004 bis zum 27.06.2005 insgesamt 17 bestätigte Krankheitsfälle und 12 Todesfälle festgestellt. Vogelgrippefälle unter Geflügel wurde in 42 von 72 Provinzen bislang gemeldet. Derzeit besteht allerdings kein Grund zu Reisebeschränkungen. Bei Reisen im Land sollte jedoch auf jeden Kontakt mit Vögeln und Geflügel verzichtet werden, insbesondere auch auf den Besuch von Geflügelmärkten. Seit Anfang April 2005 ist es im Norden Thailands zu einem Ausbruch von HepatitisA gekommen, deren Ursache der Genuss von kontaminiertem Speiseeis ist. Die Wichtigkeit einer für Thailand ohnehin zu empfehlenden Hepatitis A Impfung soll hiermit nochmals betont werden. Selbst kurz vor einer geplanten Reise macht die Impfung noch Sinn. Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt außerdem als sinnvollen Impfschutz: Impfung gegen Tetanus, Diphtherie, Polio, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) und/oder längerem Aufenthalt kann Impfschutz auch gegen Tollwut, Typhus und Japanische Encephalitis sehr sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden. HIV/Aids ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen. Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, nichts lau aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten z.T. auch gefährlichen Durchfälle und viele andere Tropen- und Infektionserkrankungen ganz vermieden werden. Dazu zählen auch das Denguefieber und die Malaria. Das Vorkommen dieser Erkrankungen in Thailand ist regional sehr unterschiedlich. In Thailand ist es zu einer Zunahme von Denguefieberfällen bei der Bevölkerung und bei Touristen gekommen. Strikter Mückenschutz ist empfohlen. Malariaprophylaxe Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Wegen zuweilen lästiger und auch bedenklicher Nebenwirkungen sehen immer mehr Ärzte und auch Tropeninstitute davon ab. Eine Malaria-Prophylaxe zu empfehlen. Auf jeden Fall aber sollten Urlauber bei Tropeninstitute bei Touren in Risiko-Gebiete - wie die Grenzregionen zu Thailands Nachbarländern - eine entsprechende Therapie im Reisegepäck haben und bei evtl. auftretenden Symptomen zur Sicherheit einen Arzt aufsuchen. Der beste Schutz gegen Malaria- und zum Teil auch Dengue-Fieber - besteht nach Sonnenuntergang in der Prävention durch Mücken abweisender Mittel, Räucherspiralen, Körper bedeckende Kleidung und Moskitonetze. Es sollte auf jeden Fall der Ratschlag eines Arztes hinzugezogen werden.
Impfungen
Für die Einreise nach Thailand sind zurzeit keine Pflichtimpfungen erforderlich. Wie bei jeder Tropenreise sollte man sich rund drei Monate vor Reiseantritt beim Gesundheitsamt oder Tropenarzt über eventuell erforderlich gewordene Impfungen erkundigen. Jederzeit empfehlenswert ist eine Impfung gegen Hepatitis A sowie die Erneuerung von Tetanus-Impfungen. Ärztliche Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist insbesondere in Bangkok und auch in den großen Städten von hoher Qualität, auf dem Land entspricht sie evtl. jedoch nicht europäischem Standard. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch/Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll. Daher sollte vor der Reise ein Beratungsgespräch mit einem erfahrenen Tropenmediziner geführt werden. Die ärztliche Versorgung in den Urlaubszentren ist gewährleistet. In Bangkok und den größeren Provinzstädten gibt es genug Krankenhäuser europäischen Standards, selbst auf dem Lande finden sich überall Erste-Hilfe-Stationen oder kleine Privatkliniken. Es empfiehlt sich eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Als Anhaltspunkt sollen hier einige allgemein gültige Hinweise über Öffnungszeiten gegeben werden. In Thailand gibt es keine gesetzlich geregelten Ladenschlusszeiten, daher sind fast alle Geschäfte auch am Sonntag geöffnet. Öffnungszeiten
Warenhäuser: täglich 09.00 - 21.00 Uhr kleinere Geschäfte und Märkte: täglich bis spätabends diverse Büros: Mo. - Fr. 08.00 - 17.00 Uhr, Sa. 08.00 - 12.00 Uhr Banken: Mo. - Fr. 09.00 - 15.30 Uhr Behörden: Mo. - Fr. 08.30 - 16.00 Uhr Ausfuhr von Kunstobjekten
Es ist nicht erlaubt, Buddhastatuen oder Fragmente von Buddhastatuen aus Thailand auszuführen. Von diesem Verbot sind nur solche Buddhaabbildungen ausgenommen, die für religiöse Zwecke von Buddhisten, oder im Rahmen des Kulturaustausches oder zu Studienzwecken verwendet werden. In diesem Ausnahmefällen muss aber für die Ausfuhr der Objekte aus Thailand eine Genehmigung des Department of Fine Arts eingeholt werden. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um Originale oder um Reproduktionen handelt. Es kann eine maximale Anzahl von 5 Stücken pro Person genehmig werden. Das Verfahren für die Ausstellung der Genehmigung ist wie folgt: Von den Kunstgegenständen müssen Fotos angefertigt werden. Es sind jeweils 2 Fotografien in Postkartengröße, von vorn aufgenommen, erforderlich. Auf einer Fotografie sollen nicht mehr als zwei oder drei Stücke abgebildet sein. Ferner wird eine von der zuständigen Botschaft beglaubigte Fotokopie des Passes des Antragstellers benötigt. Die Kunstobjekte müssen dann zusammen mit den Fotografien, dem Pass des Antragstellers und den Fotokopien des Passes dem Büro für Archäologie und das National Museum vorgelegt werden. Kleidung
Als Kleidung empfiehlt sich luftige, leichte Baumwollkleidung sowie leichtes Schuhwerk; eventuell eine dünne Strickjacke ähnliches für die kühle Jahreszeit und die klimatisierten Hotels und Fahrzeuge. Bitte denken Sie daran, dass in Tempeln keine schulterfreie Kleidung gestattet ist und auch keine kurzen Röcke oder Hosen! für 17 Tage Thailand empfohlen (am besten im stabilen, mittelgroßen Koffer plus Tagesrucksack!):
je 2 lange Hosen/kurze Hosen bzw. bequeme Kleider je 2 Sweatshirts und/oder Hemden, lang/kurz je 2 T-Shirts oder Hemden (ohne Arme) (Baumwolle, leichte Materialien, unauffällige Farben blau, grün, beige oder sand) 1 leichte Regenjacke (für die Waldregionen) 1 Paar bessere Wanderschuhe oder 1 Paar leichte atmungsaktive Schuhe/Wanderschuhe/Sportschuhe 2 Paar leichte Sandalen (mit Fersenriemen zum Laufen, ohne Riemen zum Duschen) 5 Paar leichte Socken, Baumwollslip (es gibt in den Hotels häufig Wäscheservice) Badesachen (Badehose, Badeanzug oder Bikini) 2 kleine Handtücher 1 großes Badetuch, Sonnenbrille (UV-Schutz!) leichtes Cap (Mütze, Hut), Sonnenschutz (mind. LSF 6), Zahnpflege, Reinigungsmittel Kontaktlinsen u.ä. Empfohlene Impfung: Typhus, Tetanus, Polio, Hepatitis A (aber: keine sind erforderlich!) wenn vorhanden: Internationaler Impfausweis (International Certificates of Vaccination) Fahrerlaubnis, Fotoapparat, evtl. Filme, evtl. eigenes Mobiltelefon Ihr Reisebegleiter hat ein Mobiltelefon mit thailändischem Netzzugang! In größeren Ansiedlungen gibt es Supermärkte, Basare oder Apotheken, die viele der aufgelisteten Sachen zu günstigen Preisen anbieten! Verhaltensregeln
Die Thais sprechen sich grundsätzlich beim Vornamen an, niemals mit Familiennamen. Dem Vornamen wird bei der Anrede die Silbe Khun (für Herr oder Frau) vorangestellt. Man begrüßt sich nicht mit Handschlag, stattdessen legt man seine Handflächen über der Brust aneinander und verbeugt sich (Das ist die Begrüßungsform, die Thailänder den "Wai" nennen). Berühren Sie einen Thai niemals am Kopf, da dieser Sitz der Seele ist und somit als heiligster Teil des Körpers gilt. Vor Betreten des Inneren eines Tempels oder Privathauses ist es Sitte, die Schuhe auszuziehen. Bei einem Besuch des Königspalastes, des Wat Phra Kaew sowie anderer religiöser Stätten ist in Bezug auf die Kleidung und das Benehmen die gleiche Rücksichtnahme wie überall auf der Welt geboten. Strandkleidung ist hier sehr ungeeignet! Buddhistische Mönche, Buddhastatuen und andere religiöse Symbole sollten mit dem gebührenden Respekt behandelt werden. Frauen dürfen buddhistische Mönche nicht berühren (und umgekehrt) und ihnen auch nichts in die nackte Hand geben. Die Thailänder sind ein sehr höfliches und zurückhaltendes, dabei sehr freundliches Volk. Zeigen Sie deshalb Ihren Ärger nie und bleiben Sie auch bei eventuellen Auseinandersetzungen stets ruhig und höflich. Vermeiden Sie jede kritische Bemerkung über das Königshaus. Es gilt als unfein, beim Sitzen die Füße in die Richtung einer Person zu strecken. Sprache
Die Landessprache ist Thai. Englisch ist weit verbreitet, besonders in Bangkok und den wichtigsten Touristenzentren, wie Pattaya und Phuket sowie in den meisten großen Provinzstädten. Als zweite Sprache für Handel und Gewerbe hat Englisch ebenfalls große Bedeutung. Die Straßenbeschilderung entlang der Hauptverkehrsrouten ist zweisprachig: in Thai und Englisch. Überwintern
Durch die wohltuende, tropische Wärme, die gute medizinische Versorgung sowie das überaus interessante und lebendige Lebensumfeld kommen immer mehr Rentner auf die Idee, in Thailand zu überwintern. Die Behörden kommen ihnen entgegen und bieten ein spezielles Visum für die Altersgruppe ab 55 Jahren an.
Elektrizität
Die Spannung beträgt 220 Volt/50 Hertz. Im ganzen Land werden unterschiedliche Stecker und Steckdosen verwendet. Adapter sind empfehlenswert, da Steckdosen oft nur Flachstecker amerikanischer Norm aufnehmen können und in einigen Gebieten im Landesinnern noch die runden Steckdosen in Gebrauch sind.
Das Bangkoker Telefonbuch erscheint außer auf thailändisch auch in einer Ausgabe mit lateinischer Schrift. Dabei ist zu beachten, dass die Privatanschlüsse nach den Vornamen sortiert werden (Thais sprechen sich mit dem Vornamen an). Von und nach Bangkok und anderen Tourismuszentren sind interkontinentale Selbstwählferngespräche möglich.
Telefonvorwahl
von Europa nach Thailand: (0066) von Thailand nach Deutschland: (001 49) von Thailand nach Österreich: (001 43) von Thailand in die Schweiz: (001 41)
Durch die schnelle Ausdehnung des Tourismus in Thailand ist auch die Kriminalität angewachsen. Die Regierung hat deshalb eine spezielle Polizeiorganisation eingesetzt, die für die Sicherheit und das Wohlbefinden der Touristen verantwortlich ist. Überall im Land werden Sie diese Polizei sehen, an Sehenswürdigkeiten, Stränden und sonstigen Einrichtungen, die stark von Touristen frequentiert werden. Die Hauptstelle der Tourist Police in Bangkok hat die 1699, landesweit wählen Sie die 1155. Die 195 ist der Notruf für die Feuerwehr.
Verkehrmittel Flugzeug: Die meisten Besucher erreichen Thailand über Bangkoks internationalen Flughafen Don Muang, der von allen wichtigen internationalen Fluggesellschaften angeflogen wird. Allein von Frankfurt/M. gibt es wöchentlich über 30 Flüge. Thailand verfügt über ein gut ausgebautes Inlandflugnetz (Flüge von Thai Airways International und Bangkok Airways). Eisenbahn: Die Eisenbahn in der 1. und 2. Klasse entspricht europäischen Maßstäben. Sicherlich gibt es keine schönere Art z.B. von Bangkok nach Singapur zu reisen als mit dem Eastern & Oriental Express. Bus: Für die Überlandfahrten gibt es komfortable klimatisierte Linienbusse privater Busgesellschaften. Die Benutzung der zahlreichen Stadtbusse in Bangkok empfiehlt sich nur Reisenden mit viel Zeit, da sich das Herausfinden von Abfahrtspunkten und -zeiten sowie Zielorten oft recht schwierig gestaltet. Mietwagen/Taxi: Das schnellste, bequemste sowie relativ preiswerte Fortbewegungsmittel in Bangkok und Umgebung ist das Taxi. Es gibt Taxen mit und ohne Taxameter. Bei letzteren muss der Preis vor Fahrtantritt ausgehandelt werden. Taxen mit Taxameter sind klimatisiert. Für den ungefähr 25 km langen Transfer vom Flughafen Don Muang nach Bangkok City müssen etwa mit 300 Baht pro Taxi gerechnet werden. Außerdem steht für den anspruchsvolleren Reisenden der Thai-Limousinen-Service zur Verfügung (ca. 1000 Baht). Skytrain: Bangkoks hochmodernes neues Verkehrsmittel ist ideal zum Sightseeing: Die Hochbahn fährt über den Straßenschluchten der Hauptverkehrsachsen und wurde erst Ende 1999 in Betrieb genommen. Die erste Ausbaustufe mit zwei Linien verbindet das Stadtzentrum am Siam Square mit den Chatuchak Wochenendmarkt an der Phahonyothin Road im Norden und den Eastern Bus Terminal an der Sukhumvit Road im Südosten (Endstation On-Nut) mit dem Sathorn-Viertel im Südwesten, wo die Deutsche und die Österreichische Botschaft liegen. Der Fahrpreis beträgt - entfernungsabhängig - zwischen 10 und 40 Baht. Neben Einzelfahrkarten gibt es auch Mehrfachfahrkarten („prepaid“). Visabestimmungen
EU-Bürger und Bürger aus der Schweiz benötigen für einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen lediglich einen bei der Einreise mindestens 6 Monate gültigen Reisepass. Wer länger bleiben will oder geschäftlich nach Thailand reist, braucht ein Visum, das als Touristenvisum für 60 Tage oder 90 Tage als Non-Immigrant-Visum ausgestellt wird. Diese Visa sind bei den zuständigen thailändischen Vertretungen zu beantragen, Mitreisende Kinder benötigen einen eigenen Pass, da Kinderausweise nicht anerkannt werden oder müssen im Pass der Eltern eingetragen sein. Für Personen ab dem 55 Lebensjahr ist es möglich, ein Jahresvisum bei den Botschaften/Konsulaten zu beantragen (ein Vermögensnachweis ist erforderlich).
Geldverkehr
Die Landeswährung ist der Baht (ein Baht = 100 Satang). Der Wechselkurs (Stand Juli 2004) 1 EUR = 48,87 Baht. Devisen und Reiseschecks können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden. Geldwechseln ist außer in Hotels und bei den Banken auch bei lizenzierten Geldwechslern möglich, die darüber hinaus oft sogar einen besseren Kurs berechnen. Euroschecks werden nur von der Thai Farmers Bank eingelöst. Mit Visa- und Mastercard können Sie im ganzen Land problemlos bezahlen und Bargeld abheben. Zollbestimmungen Generelles Einfuhrverbot besteht für alle Arten von Narkotika, Feuerwaffen, Sprengstoff sowie pornografisches Schriftgut. Zollfrei können persönliche Güter wie Kleidung, Kosmetika etc. in angemessener Menge und zum persönlichen Gebrauch eingeführt werden, darüber hinaus die übliche Menge an Zigaretten (200 Stück) und Tabak (250 g) sowie ein Liter Wein oder Spirituosen. Bei der Einfuhr von Filmkameras, Fotoapparaten mit Filmmaterialien gelten folgende Vorschriften: pro Person können eine Filmkamera und/oder ein Fotoapparat sowie fünf Filmrollen pro Kamera/Apparat zollfrei eingeführt werden. Weitere Apparate müssen bei der Einreise deklariert werden; zusätzliches Filmmaterial wird mit einer Zollgebühr von 40% des Gesamtwertes belegt (nur unbelichtete Filme). Medienvertreter können unter Umständen von den Zollgebühren befreit werden.
GLOUCESTER COUNTY PUBLIC SCHOOLS Limited Flexible Spending Account (“FSA”) Who should enroll in the Limited FSA Plan? If you are participating in the Health Savings Account, you must enroll in the Limited FSA Plan if you wish to participate under an FSA Plan for the renewing Plan Year that runs from October 1, 2013 through September 30, 2014. Although you are not required
LAWS OF TRINIDAD AND TOBAGO ANTIBIOTICS ACT CHAPTER 30:02 18 of 1948 Current Authorised Pages LAWS OF TRINIDAD AND TOBAGO 2 Chap. 30:02 Antibiotics Index of Subsidiary Legislation Importation of Antibiotics Preparations Order … … … …Approved Pharmaceutical Firms Order … … … …Antibiotics (Conditions for Use) Order (LN 29/1989) … … … Note on the ab