Informationen zur neuen grippe (influenza a/h1n1)

Informationen zur Neuen Grippe (Influenza A/H1N1)
für Schulleitungen
1. Situationseinschätzung
Deutschland
Das Virus A/H1N1, das die Neue Grippe verursacht, kann leicht von Mensch zu Mensch übertragen werden. Das zeigt die ständig steigende Zahl der Erkrankten. Derzeit sind in Deutschland 16.835 Personen an der Neu-en Grippe erkrankt (Stand 04. September 2009). Die Mehrzahl der neu diagnostizierten Fälle treten bisher im Zusammenhang mit Auslandsreisen auf. Wie schwer die Pandemie verlaufen wird, lässt sich nicht vorhersagen. Bislang sind die Krankheitsverläufe der Neuen Grippe jedoch weitgehend als mild einzustufen Nach Feststel-lung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist eine weitere Ausbreitung weltweit nicht einzudämmen. Des-halb ist mit einer weiteren Zunahme der Krankheitsfälle auch in Deutschland zu rechnen. . Vor diesem Hintergrund verfolgen die nachfolgenden Handlungsempfehlungen, die mit dem Ministerium für Arbeit und Soziales sowie dem Landesgesundheitsamt abgestimmt wurden, vordringlich das Ziel, die weitere Verbreitung der Neuen Grippe zu minimieren. 2. Symptome
Sie sind ähnlich wie bei einer "saisonalen Grippe", vor allem: ≥ 38,0 °C (bei Kindern ≥ 38,5 °C) und ¾ Übelkeit, Erbrechen und/oder Durchfall (insbesondere bei jüngeren Kindern). Eine genaue Diagnose kann nur der Arzt oder die Ärztin stellen. Die verfügbaren Daten weisen darauf hin, dass die Neue Grippe bei den meisten Erkrankten milde bis mittel-schwere Symptome verursacht. Nach Angaben der WHO sind bei der Neuen Grippe schwere Krankheitsverläufe bei Menschen mit Grunder-krankungen aufgetreten, auch Schwangere haben ein höheres Risiko für Komplikationen. 3. Ansteckung

Eine Ansteckung kann wie bei jeder anderen Grippe-Infektion vorwiegend über Tröpfcheninfektion (Husten,
Niesen, Küssen) erfolgen. Die Gefahr einer Übertragung besteht insbesondere bei engen Kontakten (z. B. Le-
bensgemeinschaft im selben Haushalt, Intimkontakt). Als weiterer Übertragungsweg kommt Kontakt mit konta-
minierten Oberflächen und nachfolgende Berührung von Schleimhäuten an Augen, Mund und Nase in Betracht.
4. Vorbeugung

Das persönliche Erkrankungsrisiko kann durch einfache Verhaltensmaßnahmen deutlich reduziert werden.
Hierzu gehören insbesondere persönliche Hygienemaßnahmen. Insbesondere beim Niesen oder Husten kön-
nen Erreger auch auf die Hände gelangen und darüber weiterverbreitet werden.
Daher wird empfohlen:
¾ Regelmäßiges Händewaschen mit Wasser und Seife (aus dem Spender), ¾ die Hände vom Gesicht fernhalten, da die Erreger leicht auf die Schleimhäute von Augen, Nase und ¾ beim Husten sollte in ein Einmal-Taschentuch oder in den Ärmel gehustet werden und nicht in die ¾ Papiertaschentücher sollten direkt entsorgt und Räume sollten regelmäßig gelüftet werden, ¾ Verzicht auf körperliche Begrüßungsrituale (insbesondere Umarmungen, Küssen, Händedruck), ¾ keine gemeinsamen Trinkgefäße benützen. Eine Hygienemaske über Mund und Nase, wie man sie aus dem Krankenhaus kennt, verringert in erster Linie die Anzahl von Erregern, die vom Anwender in die Umgebung ausgeatmet werden. Diese Maßnahme kann in bestimmten Situationen, in denen ein Kontakt zu anderen vermutlich infizierten Personen in geschlossenen Räumen nicht vermeidbar ist, möglicherweise einen gewissen Individualschutz bieten. Über ihre Wirksamkeit bei einem Einsatz außerhalb der Krankenbetreuung und während einer Pandemie liegen bisher keine Daten vor. Der Einsatz ist deshalb nur ergänzend zu den bereits genannten Maßnahmen zu erwägen. 5. Verhalten bei Grippesymptomen
¾ Sofort zuhause bleiben bis mindestens einen Tag nach Abklingen des Fiebers. Erkrankte sollen sich nicht mit anderen Personen treffen, d. h. Krankenbesuche von Mitschülern/innen oder Freunden sollten unterbleiben. ¾ Sollten Sie bei einem Schüler / einer Schülerin Krankheitssymptome feststellen, bzw. klagt der Schüler / die Schülerin über entsprechende Symptome, stellen Sie sicher, dass er / sie von den Eltern abgeholt
wird und händigen Sie die entsprechenden Infoblätter aus. Bis zum Eintreffen der Eltern muss das
erkrankte Kind getrennt von den gesunden Kindern bleiben (z. B. Sanitätsraum).
¾ Den Eltern wird empfohlen, ihr Kind baldmöglichst einem Haus-/ Kinderarzt zur weiteren Abklärung vor- zustellen. Der Haus-/Kinderarzt ist vorher telefonisch auf das Anliegen hinzuweisen. Für die Eltern be-steht keine gesetzliche Verpflichtung, die Diagnose der Schule mitzuteilen. Es erscheint aber sinnvoll, mit den Eltern entsprechende Absprachen zu treffen. ¾ Erkrankte Lehrkräfte dürfen keinesfalls Dienst in der Schule leisten, wenn entsprechende Symptome auftreten und sollten das weitere Vorgehen umgehend telefonisch mit dem Haus- bzw. Facharzt ab-stimmen. ¾ Erkrankte können frühestens einen Tag nach Abklingen des Fiebers den Unterricht wieder besuchen. Wird bei einer Person die Neue Grippe diagnostiziert, wird das zuständige Gesundheitsamt vom behan-
delnden Arzt verständigt. Das Gesundheitsamt führt im Umfeld der gemeldeten Fälle die erforderlichen Ermitt-
lungen durch und empfiehlt die notwendigen Maßnahmen.
6. Freistellung von Klassen / Schulschließung

Sollten mehrere Fälle von Grippeerkrankungen in einer Klasse oder an der Schule auftreten, verständigen Sie
sich mit dem zuständigen Gesundheitsamt über das weitere Vorgehen.
Eine Freistellung von Klassen muss mit den zuständigen Behörden (Gesundheitsamt, Abteilung 7 des Regie-
rungspräsidiums, Staatliches Schulamt), eine Schulschließung zusätzlich mit dem Träger abgesprochen wer-
den.
Die Schulschließung ist nur dann möglich, wenn das Gesundheitsamt die Notwendigkeit der Maßnahme
bestätigt. Im Dissensfall muss unverzüglich die zuständige Schulaufsichtsbehörde beteiligt werden, die
dann die erforderliche Entscheidung trifft.

7. Schwangere Lehrerinnen und Schülerinnen
Die herkömmliche Grippeimpfung schützt nicht vor dem Virus der neuen Influenza A/H1N1. Ein wirksamer
Impfstoff wird zurzeit entwickelt und steht voraussichtlich im Herbst dieses Jahres zur Verfügung. Zur Behand-
lung der Erkrankung stehen die Grippemedikamente Tamiflu® und Relenza® zur Verfügung.
Schwangere zählen aufgrund ihres erhöhten Risikos für schwere Verläufe zu den Personengruppen, denen die Impfung gegen die Neue Grippe von Seiten der WHO wie auch von den nationalen Gesundheitsbehörden vor-rangig empfohlen wird. Schwangere gelten als Personengruppe mit einem höheren Risiko für Komplikationen durch den neuen Grippe-
virus. Bis zur Verfügbarkeit eines Impfstoffes ist es deshalb beim Auftreten eines Krankheitsfalles an der
Schule erforderlich, die Risiken im Einzelfall zu bewerten und die danach gebotenen Maßnahmen, bis hin zu
einem anderweitigen Einsatz der Schwangeren außerhalb des Unterrichts, ins Auge zu fassen (z. B. die
Erfüllung administrativer Aufgaben, Tätigkeiten in abgetrennten Räumen, vorübergehende Abordnung an die
Schulaufsicht oder die Erledigung von Dienstaufgaben zu Hause). Ist keine solche Beschäftigung mit geringem
Infektionsrisiko möglich, ist die Schwangere freizustellen. Die Einbindung der Betriebsärztin bzw. des Betriebs-
arztes wird empfohlen.
Ein Beschäftigungsverbot für die Schwangere mit einer Unterrichtstätigkeit beginnt in der Regel sofort mit
dem Auftreten eines Erkrankungsfalles in der von ihr unterrichteten Klasse und sollte 10 Tage nach dem
letzten Erkrankungsfall enden, sofern (wie dies gegenwärtig noch die Regel ist) kein ausreichender Schutz durch eine Impfung besteht. Jeder Einzelfall eines solchen, vom Schulleiter auszusprechenden Beschäftigungsverbotes ist der zuständigen Schulaufsichtsbehörde zu melden.
Für schwangere Schülerinnen gibt es keine gesetzlichen Regelungen. Die Regelungen für schwangere Lehre-
rinnen sollten hier sinngemäß angewandt werden. Die Aufklärung obliegt der Schule, der Arztbesuch ist zu
empfehlen. Der Besuch des Unterrichts darf nicht verlangt werden, wenn ein Erkrankungsfall in der Schule auf-
getreten ist.
Weitere Informationen finden Sie unter www.sozialministerium-bw.de
Informationen in verschiedenen Fremdsprachen (Infoflyer) finden Sie unter

Source: http://www.albdonaukreis.eu/pdf/Krankheitsverlauf_Informationen_Schulleitungen.pdf

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