Hieroglyphen: Beipackzettel-ABC AutorIn: Heike Peters, Apothekerin Erstellung: 23.12.2004 letzte Überarbeitung: 22.01.2008 Quellen: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, BfArM [http://www.bfarm.de/cln_029/nn_424276/DE/Home/startseite__node.html__nnn=true] URL: http://www.bkk-arzneimittelberatung.de/themen.php?artikel=beipackzettel Wie Sie ihn auch immer nennen - Waschzettel, Packungsbeilage, Gebrauchsinformation - beliebt ist er nicht. Viele Fachausdrücke und Hinweise auf Nebenwirkungen schrecken von der Lektüre ab. Doch das Arzneimittelgesetz schreibt vor, dass jedem Medikament eine Gebrauchsinformation beigelegt werden muss. Auch der Inhalt und die Reihenfolge der Informationen sind im Gesetz geregelt. Damit soll sichergestellt werden, dass das Arzneimittel auch bestimmungsgemäß angewendet wird. Das heißt beispielsweise, dass es nur bei den Beschwerden, für die es gedacht ist und in richtiger Dosierung eingesetzt wird. Wir erläutern Ihnen die wichtigsten Fachausdrücke.
Alle Beipackzettel müssen folgende Angaben enthalten:
Bezeichnung
Das ist der Handelsname des Arzneimittels, z.B. Aspirin oder Soledum.
Arzneilich wirksame
Hier finden Sie den eigentlichen Wirkstoff des
Bestandteile nach Art
Arzneimittels, aber auch die sonstigen Bestandteile
und Menge und
(Hilfsstoffe), die das Mittel außerdem noch enthält.
sonstigen Bestandteile Darrreichungsform
Ein Arzneistoff kann beispielsweise als Tablette, Lösung, Zäpfchen oder Injektionslösung verabreicht werden.
Stoffgruppe
Hier steht zu welcher pharmakologischen Gruppe der Wirkstoff gehört. Captopril und Lisinopril gehören beispielsweise zu den ACE-Hemmern, Diclofenac und Ibuprofen zu den nichtsteroidalen Antirheumatika.
Anwendungsgebiet
Hier stehen alle Krankheiten, bei denen das Medikament
(Indikation)
angewandt werden darf. Vor der Zulassung haben entsprechende Untersuchungen ergeben, dass das Arzneimittel bei diesen Beschwerden/Erkrankungen wirksam ist. Im Rahmen der Zulassung hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) diese Daten geprüft und das Arzneimittel für diese Anwendungsgebiete zugelassen. Wird das Medikament bei anderen Krankheiten eingesetzt, spricht man von einem off-label-use. Gegenanzeigen
Hier steht, bei welchen Krankheiten oder
(Kontraindikationen)
Lebensumständen das Medikament nicht oder nur nach Rücksprache mit dem Arzt eingenommen werden darf. Das können bestimmte Krankheiten sein, aber auch Alter oder Geschlecht des Patienten.
Vorsichtsmaßnahmen/
Hier finden Sie beispielsweise Hinweise auf die
Warnhinweise
Fahrtüchtigkeit oder das Bedienen von Maschinen, wenn das Medikament die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigt. Hier stehen auch Warnhinweise, die von der zuständigen Bundesoberbehörde angeordnet oder durch Rechtsverordnung vorgeschrieben sind.
Wechselwirkung mit
Es gibt Medikamente, die die Wirkung anderer
anderen Mitteln
Medikamente verstärken, abschwächen oder sogar
(Interaktionen)
aufheben. Manchmal werden hier auch Lebensmittel aufgeführt. Beispielsweise kann Milch die Wirkung bestimmter Antibiotika beeinträchtigen. Mehr dazu hier
Nebenwirkungen
In dieser Rubrik müssen alle beobachteten unerwünschten Nebenwirkungen aufgezählt werden, auch wenn sie ganz selten vorkommen. Die Formulierungen sind vorgegeben. Angaben dazu hier
Dosierung
Hier steht, wie häufig das Medikament einzunehmen ist, ob die Dauer der Einnahme beschränkt ist und weitere Einnahmehinweise. Wichtig ist auch, ob das Medikament vor, während oder nach dem Essen eingenommen werden soll. Dieser Abschnitt sollte bei der Selbstmedikation genau gelesen werden.
Hinweise und Angaben Diese Angaben sind wichtig, damit Ihr Medikament zur Haltbarkeit
während seiner Haltbarkeit seine Qualität und Wirkung behält.
Weitere Angaben, die der Beipackzettel enthalten kann:
• bei Nebenwirkungen zu ergreifende Gegenmaßnahmen, soweit dies nach dem jeweiligen
Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse erforderlich ist
• den Hinweis, dass der Patient aufgefordert werden soll, dem Arzt oder Apotheker jede
Nebenwirkung mitzuteilen, die in der Packungsbeilage nicht aufgeführt ist,
• den Hinweis, dass das Arzneimittel nach Ablauf des auf Behältnis und äußerer Umhüllung
angegebenen Verfalldatums nicht mehr anzuwenden ist
• die Angabe der Haltbarkeit nach Öffnung des Behältnisses oder nach Herstellung der
gebrauchsfertigen Zubereitung durch den Anwender und die Warnung vor bestimmten sichtbaren Anzeichen dafür, dass das Arzneimittel nicht mehr zu verwenden ist.
Sicherlich bleiben noch viele Fragen offen. Rufen Sie uns an oder sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker, wenn Inhalte des Beipackzettels unverständlich sind oder wenn Sie Zweifel haben, dass das Arzneimittel überhaupt für Sie geeignet ist.
Please complete this form as accurately as possible and return it to the Admissions Office as part of the application process. Health informationGeneral Medical History: Please answer all questions. Does your child suffer from any chronic medical conditions (Asthma, diabetes, epilepsy, etc)? MedicationIs medication taken at home on a daily basis? Is your child receiving current or ongoing trea
Abteilung Anästhesie/Intensivmedizin Dr. Klaus Lang Chefarzt Anästhesie Frau Dr. Christa Brenig Leitende Ärztin Anästhesie Dr. Urs Denzler Leitender Arzt Intensivstation CH-8208 Schaffhausen, 23. November 2005 , La Perioperativer Umgang mit vorbestehenden Dauermedikationen Patienten nehmen vielfach chronisch Medikamente ein, welche potentiell mit Anästhetika interagieren